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Experten-Antwort

LTA - Bewilligung. Und nun?

von Elvissa14.08.2018 | 14:41
204 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag. Mir wurde mein Antrag auf LTA bewilligt. Woran bemisst sich denn jetzt das Übergangsgeld, wenn ich vorher Arbeitslosengeld 2 beziehe? Meine letzte versicherungspflichtige Beschäftigung dauerte in 2012 drei Monate. Davor und danach wurde die Tätigkeit beim selben Arbeitgeber geringfügig ausgeübt. Ich bin alleinerziehende Mutter mit einem Kind. LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.08.2018 | 16:34

Hallo, Elvissa,

um Ihnen eine klare Antwort geben zu könne wäre es interessant zu wissen, welche LTA Ihnen bewilligt wurde. In der Regel wird weiterhin ALG II vom JC während der LTA (z.B. Adaption für Langzeitarbeitslose) geleistet. Erhalten Sie Kombi-Leistungen (also zunächst med. Reha dann LTA) ist es so, dass während der Reha der JC weiter zahlt und ab der LTA die Prüfung einer tarifrechtlichen Regelung heranzuziehen ist.

1 Antworten

???am 14.08.2018 | 15:21
Diese Bewilligung führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Übergangsgeld. Grundvoraussetzung für Übergangsgeld ist die Teilnahme an einer Maßnahme. Von daher wäre zuerst mal zu klären, ob bzw. welche Maßnahme für Sie in Frage kommt und ab wann Sie daran teilnehmen können.
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