Hallo, Elvissa,
um Ihnen eine klare Antwort geben zu könne wäre es interessant zu wissen, welche LTA Ihnen bewilligt wurde. In der Regel wird weiterhin ALG II vom JC während der LTA (z.B. Adaption für Langzeitarbeitslose) geleistet. Erhalten Sie Kombi-Leistungen (also zunächst med. Reha dann LTA) ist es so, dass während der Reha der JC weiter zahlt und ab der LTA die Prüfung einer tarifrechtlichen Regelung heranzuziehen ist.
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