Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

LTA - das dauert.....

von wartenaufLTA29.11.2016 | 23:08
1217 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich war von Oktober bis Dezember 2015 zu einer med. Reha. Wurde dort weiter arbeitsunfähig entlassen mit dem Hinweis, ich sollte eine LTA durchführen. Also habe ich Anfang Dezember gleich den Antrag gestellt. Der wurde mir dann Ende Januar 2016 abgelehnt, worauf ich Widerspruch eingelegt habe (mitte Februar 2016). Dann passierte nichts und mir wurde dann gesagt, dass ich auf die Widerspruchsitzung im August warten muss. Denen ist wohl aufgefallen, dass man mich mal zu einem Gutachter schicken kann. Also habe ich dann im Septemer 2016 die Info bekommen, dass ich zu einem Gutachter muss und ich sollte mir innerhalb von 5 Tagen einen aussuchen. Das habe ich gemacht, war dann Ende Oktober beim Gutachter und nun warte ich schon wieder 4 Wochen auf eine Info vom DRV-Bund. Wie kann es denn sein, dass da einfach nie - irgend was passiert, ohne dass man anruft. inzwischen fehlen noch 2 Wochen und mein Antrag hat seinen 1. Geburtstag!! Wenn der DRV etwas von mir will, kommen Briefe mit echt kurzen Fristen (5-10 Tage) aber wenn dann meine Antwort da ist, dauert es MONATE, bis man eine Antwort bekommt. Glaubt ihr eigentlich dass das Krankengeld zeitlich unbegrenzt bezahlt wird, weil der DRV nicht in die puschen kommt? Ich werde in ein paar Tagen Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit beantragen müssen. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, den DRV zur Differenzzahlung zum Übergangsgeld zu verklagen? Das kann doch nicht wirklich eine halbwegs normale Bearbeitungszeit sein. Wenn man anruft, geht keiner dran, man kommt nur über die Zentrale weiter aber nie zu seinem/seiner Sachbearbeiter/In durch und damit auch nie irgendwelche verbindliche Antworten. Außer man fragt mal nach Akteneinsicht - da bekommt man gleich gesagt, das ist jetzt zu kurz - weil die Akte gerade von A nach B geschickt werden muss. Ich fühle mich gerade wie bei einem Monopolisten, die einen kalt grinsend am langen Arm verhungern lassen wollen - einfach nur weil es ihnen möglich ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angie,

warum der Rentenversicherungsträger immer noch nicht entschieden hat, das können wir hier im Forum nicht abschließend klären. Der Rentenversicherungsträger ist aber verpflichtet, zureichende Gründe für die Nichtbescheidung beziehungsweise die Verzögerung bei der Bescheidung zu benennen. Sollten Sie insbesondere nicht durch entsprechende Zwischennachrichten darüber informiert worden sein, warum sich das Verfahren derart verzögert, kann eine Untätigkeitsklage durchaus eine Möglichkeit darstellen eine Entscheidung über Ihren Antrag zu erhalten.

§ 88 Abs. 2 SGG sieht als angemessene Zeit für die Entscheidung über den Widerspruch drei Monate vor.

Ob zureichende Gründe dargelegt worden sind, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung.

Eine unzureichende oder fehlerhafte Zwischennachricht steht einer Untätigkeit gleich. Die Benennung von "verwaltungstechnischen Gründen" ist nicht ausreichend. Dem Versicherten muss nachvollziehbar erläutert werden, warum der begehrte Bescheid noch nicht erteilt werden konnte.

Sollte im Falle der vorgeschlagenen Untätigkeitsklage der Rentenversicherungsträger allerdings einen Grund für die verzögerte Bearbeitung benennen können, dann wird das Sozialgericht die Aussetzung des Verfahrens vornehmen, wenn mit zureichendem Grund nicht entschieden wurde. Das Gericht kann in derartigen Fällen eine angemessene, kalendermäßige Frist bestimmen und das Verfahren bis zu ihrem Ablauf aussetzen. Sowohl die Aussetzung als auch Fristbestimmung erfolgen durch Beschluss

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Herr Mülleram 30.11.2016 | 08:03
Rufen Sie einfach mal bei dem Sachbearbeiter an der für Ihren Widerspruch zuständig ist und teilen Sie ihm mit, dass Sie eine Untätigkeitsklage gegen die DRV Bund anstrengen werden falls sich nicht demnächst etwas tut...
GroKoam 30.11.2016 | 07:23
Geh arbeiten und gut iss.
Angieam 30.11.2016 | 09:20
Hallo, ich war von Oktober bis Dezember 2015 zu einer med. Reha. Wurde dort weiter arbeitsunfähig entlassen mit dem Hinweis, ich sollte eine LTA durchführen. Also habe ich Anfang Dezember gleich den Antrag gestellt. Der wurde mir dann Ende Januar 2016 abgelehnt, worauf ich Widerspruch eingelegt habe (mitte Februar 2016). Dann passierte nichts und mir wurde dann gesagt, dass ich auf die Widerspruchsitzung im August warten muss. Denen ist wohl aufgefallen, dass man mich mal zu einem Gutachter schicken kann. Also habe ich dann im Septemer 2016 die Info bekommen, dass ich zu einem Gutachter muss und ich sollte mir innerhalb von 5 Tagen einen aussuchen. Das habe ich gemacht, war dann Ende Oktober beim Gutachter und nun warte ich schon wieder 4 Wochen auf eine Info vom DRV-Bund. Wie kann es denn sein, dass da einfach nie - irgend was passiert, ohne dass man anruft. inzwischen fehlen noch 2 Wochen und mein Antrag hat seinen 1. Geburtstag!! Wenn der DRV etwas von mir will, kommen Briefe mit echt kurzen Fristen (5-10 Tage) aber wenn dann meine Antwort da ist, dauert es MONATE, bis man eine Antwort bekommt. Glaubt ihr eigentlich dass das Krankengeld zeitlich unbegrenzt bezahlt wird, weil der DRV nicht in die puschen kommt? Ich werde in ein paar Tagen Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit beantragen müssen. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, den DRV zur Differenzzahlung zum Übergangsgeld zu verklagen? Das kann doch nicht wirklich eine halbwegs normale Bearbeitungszeit sein. Wenn man anruft, geht keiner dran, man kommt nur über die Zentrale weiter aber nie zu seinem/seiner Sachbearbeiter/In durch und damit auch nie irgendwelche verbindliche Antworten. Außer man fragt mal nach Akteneinsicht - da bekommt man gleich gesagt, das ist jetzt zu kurz - weil die Akte gerade von A nach B geschickt werden muss. Ich fühle mich gerade wie bei einem Monopolisten, die einen kalt grinsend am langen Arm verhungern lassen wollen - einfach nur weil es ihnen möglich ist.
Geh arbeiten und gut iss.
Ist Dir schon der Himmel auf den Kopf gefallen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026