Hallo Sabine Meisel,
bei dem "Arbeitgeberzuschuss" handelt es sich um einen Eingliederungszuschuss. Dies ist eine Leistung ausschließlich an den Arbeitgeber. Sie löst keinen Übergangsgeldanspruch aus, so dass es auch zu keiner Anrechnung von Übergangsgeld auf das Gehalt kommen kann. Die ergänzenden Leistungen wie z.B. Fahrkosten sind grundsätzlich nur möglich, wenn Sie an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielweise einer Umschulung, teilnehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich noch einmal mit Ihrem Rehafachberater zu besprechen, um zu klären, welche Maßnahme für Sie am besten geeignet ist.