Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
In einer Broschüre der DRV steht bzgl. Leistungen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis: "Die hierbei entstehenden, notwendigen Kosten werden in Abhängigkeit der Einkommensverhältnisse des behinderten Menschen in drei Stufen voll, zu zwei Dritteln oder zu einem Drittel getragen. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in den vorhandenen Führerschein werden stets in vollem Umfang übernommen." Insofern finde ich meine Frage nicht total abwegig oder unverschämt...Vielen Dank für die Antworten! Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.
Tja, Angela. Da wolltest du schlau und witzig sein, hast dich aber selbst zum dummen August gemacht (smile)Vielen Dank für die Antworten! Im Formular G0140 gibt es den Punkt "Finanzielle Hilfe für die Erlangung des Führerscheins". Zählen hierzu auch Kosten zur Überprüfung der Fahrerlaubnis nach einem Schlaganfall?Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.
Ach Ernie dass Du nichts kapierst ist doch ein offenes Geheimnis. Gute Besserung.Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.Tja, Angela. Da wolltest du schlau und witzig sein, hast dich aber selbst zum dummen August gemacht (smile)
Ernie darin kann Dich keiner übertreffen!Na klar und den Pilotenschein bekommst Du auch finanziert.Tja, Angela. Da wolltest du schlau und witzig sein, hast dich aber selbst zum dummen August gemacht (smile)
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