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Experten-Antwort

LTA Leistungsbeurteilung durch den Sozialmedizinischen Dienst

von Sarah17.03.2025 | 12:49
441 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, nach einer Orthopädischen Reha wurde ich 08/24 AU entlassen. Da ich aufgrund Trennung vom Lebenspartner, Überlastung und Konflikten am Arbeitzplatz, schon vorher etwas über 6 Wochen AU mit rezidivierender Depression war, wurde neben den Orthopädischen Diagnosen auch eine akute Belastungsreaktion im Reha Abschlussbericht mit aufgenommen. Die erstellte Leistungsbeurteilung und Epikrise ergab, daß ich für die zuletzt ausgeführte Tätigkeit rein körperliche Bewegungsbezogene Einschränkungen über 6 Stunden habe. Aus der Sicht der Ärzte (inklusive dem psychologischen Konsil) bestand bei der Entlassung sonst kein weiteres negatives Leistungsvermögen. Nachdem der LTA Antrag dem Grunde nach auffällig schnell bewilligt wurde, hatte ich Mitte Oktober das persönliche Gespräch mit der Sachbearbeiterin der DRV Bund. Sie fragte nach meiner Einschätzung und las im Abgleich ein ziemlich abweichendes negatives Leistungsvermögen vor das "gerade mal 13 Kalendertage nach der Entlassung von der DRV Bund direkt erstellt wurde, angeblich anhand der Aktenlage". Daraufhin schlug sie eine 6 wöchige Arbeitsfindung- und Erprobung in einem BFW vor. Sie schmetterte all meine Ideen zu einer möglichen Weiterbildung direkt ab. Ich habe bereits gute Berufserfahrungen und Fortbildungen (DQR 6). Nachdem ich einen Termin beim BFW hatte, kam heraus, daß sie sich an das letzte Leistungsbild halten müssten, und ich während der Maßnahme nur bestimmte Bereiche kennen lernen könnte. Da diese möglichen Tätigkeitsbereiche völlig entgegen meinen Vorstellungen und Neigungen sind, und das meiste davon stark veraltet und für mich persönlich unnötig ist, möchte ich diese Maßnahme ablehnen. Ich habe bereits ein neues Leistungsbild erhalten, was immernoch nicht richtig ist und weiterhin meine psychisches Leistungsvermögen stark einschränkt, und zwar ohne Begründung. Die einzige Begründung war im Erstgespräch, daß ich wegen psychischer Diagnose weiterhin krank geschrieben bin. Dabei hat meine Psychaterin Aufgrund der anhaltenden gefährdenden Arbeitssituation die AU deshalb verlängert, weil ich ja auf die Teilhabe am Arbeitsleben warte und auf anraten der Rentenversicherung daher AU bleiben sollte. Es beisst sich die Katze in den Schwanz, dabei geht es mir wieder gesundheitlich recht gut und ich möchte gerne beruflich weiter kommen. Auf dem aktuellen Arbeitsmarkt ist es sehr schwer, da meine fachliche Spezialisierung zu selten ist und ich daher Weiterbildung benötige. Was kann ich tun? In den Grundlagen zur Sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung steht bei der DRV Bund, daß das Leistungsbild zu Begründen ist und nicht allein nach einer Diagnose gestellt werden darf. Ich habe demnächst ein Telefonat mir der Sachbearbeiterin, die mir die Begründung dann erläutern will. Ich möchte einfach, daß mein Leistungsbild der Wahrheit entspricht und mich nicht ungesehen und ungefragt einfach kränker macht. Es gibt keine Dokumente die auf weitere seelische Beeinträchtigungen hindeuten. Es sind nachvollziehbare Entwicklungen ursächlich für die Depression die wieder Rückläufig ist und somit heilbar. Wer ist verantwortlich für ein echtes und vor Allem aktuelles Gutachten, wenn ich noch nicht ein mal nachweisbare Begründungen für angebliche Einschränkungen habe? Viele Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sarah,

 

Ihre Situation ist relativ komplex, aber wir möchten Ihnen die folgenden Hinweise geben :

 

1. aktuelles Gutachten einholen : 

 

Lassen sie Ihre medizinischen Einschränkungen und Belastungen aktuell noch einmal von Fachärzten und Therapeuten dokumentieren.

 

2. vorliegende Gutachten und Reha-Bericht prüfen :

 

Falls Ihre Erkrankungen und im Ergebnis Ihr Leistungsbild nicht ausreichend oder aus Ihrer Sicht unzutreffend dargestellt sind, können Sie schriftlich eine Korrektur einfordern oder selbst  ein ergänzendes Gutachten einreichen.

 

3. Gespräch vorbereiten :

 

Bringen Sie diese Berichte auch zum Gespräch mit der Sachbearbeitung mit und erklären Sie deutlich und klar, wie Ihre derzeitige gesundheitliche Situation Ihr Arbeitsfähigkeit beeinflusst.

 

4. neues Gutachten beantragen :

 

Falls das Leistungsbild nicht zutreffend ist, wäre es wichtig, schriftlich eine erneute Begutachtung zu beantragen

 

Sie können sich auch von einem Sozialverband-wie dem SoVD oder VdK-unterstützen lassen oder rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Sozialrecht einholen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

Heinricham 17.03.2025 | 15:11
Berufsförderungswerke sind wie schon der Name sagt private berufliche Förderschulen, die Sonderpädagogik in den Jahrgangsstufen 9 bis 12 für erfolglose Haupt- und Förderschüler machen um sie über Berufsorientierende und teilausbildende Massnahmen zu irgendwelchen Mindestzertifikaten zu bringen mit vom Jobcenter finanzierten Massnahmen. Wenn Du dort mehrere Wochen teilgenommen hast, ist Deine alte AU sowieso beendet. Niemand der am Schulbetrieb teilnimmt ist krankgeschrieben. Natürlich wirst Du auch nicht zum Schüler wenn Du als Rentenbeitragszahler ein erfolgreiches Arbeits- und Bildungsleben hast und Jahre Beiträge gezahlt hast. Die „Leistung“ die Dir „erbracht„ wurde diente nur dazu dir die eigentliche Leistung nicht zu erbringen. Dein digitales Kundenkonto bei der DRV steht mit Beginn der Leistung, egal ob fingiert oder echt, logischerweise auf „arbeitsfähig“. Du bringst der Krankenkasse falsche Folgebescheinigungen und die Rentenversicherung macht daraus ein negatives Leistungsbild und die Krankenkasse bekommt davon nix mit. Da machen einige regionale Träger so, besonders in NRW. Um es einfacher zu machen: Berufsschulen sind Pflichtschulen und in den privaten Schulen können Erwachsene bis 27 als Leistung der Agentur für Arbeit oder Jobcenter ihre Schulpflicht als Förderschüler mit den entsprechenden Maßnahmen und Bildungsgängen nachholen wenn sie aufgrund der nicht vorhandenen Regelschulabschlüsse keine anderen Zugangsmöglichkeiten haben. Auf jeden Fall ist niemand der teilnimmt krankgeschrieben und Du bist sicher auch kein Förderschüler, wenn Du mal ganz normal vor Jahren die Schule und Berufsausbildung erfolgreich beendet hast.
Heinricham 17.03.2025 | 15:30
Ach so, ich sehe gerade, dass du DQR sechs bist. Mir ist das gleiche passiert. Ich bin DQR7 ausgebildet, war in dem Berufsförderungswerk in Köln und habe später festgestellt, dass mein Kundenkonto auf arbeitsfähig stand und ich der Krankenkasse und dem Arbeitsamt Falsche Folgescheine beigebracht hab, obwohl ich die ganze Zeit arbeitsfähig war. Das ist bei der Rentenversicherung Westfalen eingängiges System um kein Überganggeld zu zahlen. Bei dem Berufsförderungswerk in Köln ist es allerdings leicht erklärt. Es ist eine staatlich genehmigte (nicht anerkannte) private Ersatzschule, die als Kinder und Jugend Erziehungsheim in der Diakonie Michaelshoven betrieben wird.Ein Kinder- und Jugenderziehungsheim der Kirche. Einfach nur eine Kölner Brennpunkt Schule mit Internat und die Rentenversicherung schickt dort ihre Beitragszahler hin, um Leistungen zu vermeiden. Ich bin auch Jahre später immer noch am aufklären. Mittlerweile auch schon mit anderen Instanzen. Mach dich stark und wehr dich dagegen. Als normaler erwachsener Mensch rasselt man da voll rein. Wer weiß schon dass die Heimerziehung in Deutschland bis 27 Jahre Alter weitergetrieben wird? Da landet man mal kurz im Heim und merkt es nicht mal obwohl man logischerweise spürt, dass gerade etwas total schief läuft
Saraham 17.03.2025 | 15:31
Danke Heinrich, jetzt frage ich mich allerdings, was ich alternativ der Sachbearbeiterin anbieten kann. Wäre es theoretisch möglich, selbst ein Praktikum zu suchen, um eine Arbeitserprobung durchführen zu können? Ich will nicht kündigen, bevor nicht klar ist, ob ich evtl. nicht doch noch in einen anderen Bereich der Firma mit neuer Qualifikation zurück kehren könnte. Danke!
Heinricham 17.03.2025 | 15:43
Ach so eine Sache noch. Berufsvorbereitung und Berufsvorbereitung Rehabilitation sind im Übergang von der Schule zur Berufsausbildung bei den privatenin DQR1 und 2 angesiedelt, also Mittel- und Sekundarstufe, ergo im Übergang von einem Pflichtschulbereich zur weiterführenden Pflichtschule.
Heinricham 17.03.2025 | 15:55
Zitat von Sarah anzeigenausblenden
Hallo Sarah, Was für dich infrage kommt, musst du eigentlich selbst entscheiden. Auf jeden Fall keineberufsorientierenden Massnahmen, denn die gibt Es nicht für Akademiker, da Akademiker sowieso die Zugangsvoraussetzungen für alle Bildungsgänge mitbringen. Die Berufsorientierung findet für Hauptschul-Berufe statt, wie du an den Bildungsgängen des BFW sehen kannst. Schau dir noch mal den DQR an und auch die isced level an da erkennt man es sehr schnell. Ich hoffe, dass meine negativen Erfahrungen dir und anderen im Vorfeld hilfreich sein können. Und: wenn du selbst vielleicht Kinder hast, überlege, unter welchen Bedingungen Kinder in Internaten zur Schule geschickt werden. Und das will die Rentenversicherung gerade mit dir als Erwachsene machen, Kinderheim. Und du musst dir klar sein darüber, dass deine Rehaberaterin gerade versucht, dir die zustehende Leistung nicht zu erbringen und dich mit Drehtüreffekt in irgendwelche Orientierungsmassnahmen schicken will, um Dir schlussendlich keine Leistung zu erbringen.
Saraham 17.03.2025 | 16:30
Das denke ich leider auch, daß die Rehafachberaterin nur ihre Strategie fährt, die für die DRV passt und nicht in meinem Sinne ist. Sie hätte ja auch mal auf meine Sichtweise eingehen können. Aber das wurde alles sofort schlecht geredet.... Ich war so naiv bei der Medizinischen Reha zu glauben, daß meine Wünsche ernst genommen werden. Der Arzt fand meine Vorschläge zur beruflichen Perspektive schlüssig und schlug die LTA anhand meines Lebenslaufs vor. Und dann werde ich durch ein dubioses Zweitgutachten kränker gemacht, damit mein berufliches Vorankommen gestoppt wird? Ich verstehe den Sinn daran nicht.
Kaum zu glaubenam 17.03.2025 | 17:30
Zitat von Sarah anzeigenausblenden
Einem durchgeknallten Heinrich, der immer mal wieder hier seinen polemischen Unsinn verbreitet, schenken Sie Ihr Vertrauen, weil er Ihnen nach dem Mund rede? Ihnen ist wirklich nicht mehr zu helfen.🤦‍♂️ Tun Sie, was Sie glauben tun zu müssen, aber beschweren Sie sich nachher nicht, wenn es falsch war. Heinrich wird Ihnen dann sicher nicht zur Seite stehen.
Praxisam 18.03.2025 | 09:08
Zitat von Sarah anzeigenausblenden
Da haben Sie die "Strategie" der Reha-Fachberaterin wohl nicht verstanden. Die "Strategie" besteht darin, Sie wieder in Lohn und Brot zu bekommen, was ja wohl auch Ihr Interesse sein dürfte, oder? Wenn Sie damit nicht zufrieden sind, steht es Ihnen frei, sich selbst um Ihre berufliche Zukunftsperspektive zu kümmern, ganz ohne die Beitragszahler damit zu belasten. PS: Die Reha-Fachberater machen sowas nicht zum ersten Mal. Die haben Erfahrung und wissen, was am sinnvollsten ist.
Heinricham 18.03.2025 | 12:30
Zitat von Sarah anzeigenausblenden
Noch mal, denke immer daran: du hast mit einem Bachelor Abschluss die Stufe sechs erreicht. Dir stehen BildungsLeistungen entsprechend deinen Zugangsvoraussetzungen in der Fortbildungstufe zwei zu. Deine Fortbildungstufe ist im Parparagraph 53 C Berufsbildungsgesetz festgelegt. Die Rehaberaterin, die dir gegenüber sitzt, hat aller Wahrscheinlichkeit nach als Sozialversicherungsfachangestellte Auch nur einen Hauptschulabschluss. Bohre mal nach welche Bildungsgänge sie gemacht hat. Als Bachelorausgebildete sollte es dir nicht schwer fallen, deinen Stand als hochausgebildete in der bundesdeutschen BildungsHierarchie darzustellen.
Sherlockam 18.03.2025 | 12:58
führt hier einer Selbstgespräche um seine obskuren Ansichten mal wieder unter die Leute zu bringen ;-)
Saraham 18.03.2025 | 16:52
Vielen Dank für die Expertenantwort. Es geht mir einfach darum, daß das Leistungsbild eine hohe Aussagekraft und einen starken Einfluss auf meine berufliche Entwicklung haben kann. Ich darf keine pädagogischen und therapeutischen Tätigkeiten nach jetzigen Stand ausüben. Ich habe schon die passende Qualifizierung als Diabetesassistentin/ Diabetesberaterin ausgesucht. Diese Tätigkeit passt zu meinen beruflichen Erfahrungen und Neigungen. Ich möchte nicht 6 Wochen im Assesment in unnötigen Bereichen getestet werden, die mit diesem Beruf überhaupt nichts zu tun haben. Welche Möglichkeiten habe ich, um zu beweisen, daß dieser Beruf zu meinem Leistungsbild passen würde? Würde ein selbst ausgesuchtes Praktikum mit einer Beurteilung von der Stelle ausreichen? Parallel reiche ich ein neues Gutachten der Psychaterin ein, um ein neues Gutachten erstellen zu lassen. Danke nochmal.
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