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Experten-Antwort

LTA-Maßnahme/Erkrankung nicht akut

von Frank24.02.2026 | 16:28
194 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, laut der Entlassung der psychosomatischen Reha bin ich für meinen bisherigen Beruf nicht mehr einsetzbar, soll jedoch eine LTA-Maßnahme beginnen. Meine behandelnden Ärzte (Psychiater, Orthopäde) sind beide der Meinung dass ich gesundheitlich nicht in der Lage bin, diese Maßnahme durchzuführen. Ohne diese Maßnahme erhalte ich aber kein Übergangsgeld (ALG ist abgelaufen). Was kann ich nur tun? Viele Grüße Frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank,

sofern schon eine LTA-Maßnahme beantragt und bewilligt worden ist, sprechen Sie bitte mit der zuständigen Rehafachberatung über Ihre Möglichkeiten. Wenn noch keine LTA ansteht, sollten Sie vorsorglich einen Antrag auf Bürgergeld zur Sicherung der Existenzgrundlage stellen. Parallel können Sie Erwerbsminderungsrente beantragen, sollten  aber auch mitteilen, warum Rente beantragt wird und keine LTA . Diese Angaben können z.B. auf dem Selbsteinschätzungsbogen R0215 gemacht werden, der dem beratungsärztlichen Dienst vorgelegt wird. Die behandelnden Ärzte geben Sie bitte auch mit an, damit von dort Unterlagen bzw. ein Befundbericht eingeholt werden können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte auch an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Bei Bedürftigkeit....am 24.02.2026 | 16:45
Antrag auf Bürgergeld stellen und alternativ mit den Ärzten überlegen, ob ein "neuer" Job ohne spezielle Vorbereitung machbar ist, also unabhängig von einem Antrag auf LTA. Wichtig ist aber nicht die Prognose für den bisherigen Beruf sondern ob irgendeine leichte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Die LTA-Empfehlung legt nahe, dass Sie noch vollschichtig leistungsfähig für o.g. leichte Tätigkeit sind. Unabhängig davon sollten Sie sich selbst Gedanken darüber machen, was Sie möchten, auch wenn man nicht immer alles bekommt, was man möchte. Arbeiten und/oder (Teil)EMR ? Es steht Ihnen frei, einen solchen Antrag zu stellen.
KSCam 24.02.2026 | 19:05
Wenn Sie die Anforderung einer LTA (berufliche Maßnahme) nicht schaffen, wird es eben drum gehen was leichtes auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Wenn Sie arbeiten erhalten Sie Lohn und brauchen keine Lohnersatzleistung. Ganz einfach.
Deutsche Rentenversicherung
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