Hallo Frank,
sofern schon eine LTA-Maßnahme beantragt und bewilligt worden ist, sprechen Sie bitte mit der zuständigen Rehafachberatung über Ihre Möglichkeiten. Wenn noch keine LTA ansteht, sollten Sie vorsorglich einen Antrag auf Bürgergeld zur Sicherung der Existenzgrundlage stellen. Parallel können Sie Erwerbsminderungsrente beantragen, sollten aber auch mitteilen, warum Rente beantragt wird und keine LTA . Diese Angaben können z.B. auf dem Selbsteinschätzungsbogen R0215 gemacht werden, der dem beratungsärztlichen Dienst vorgelegt wird. Die behandelnden Ärzte geben Sie bitte auch mit an, damit von dort Unterlagen bzw. ein Befundbericht eingeholt werden können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte auch an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam