Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Janet,
die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit ist Grundlage für die Zahlung von Krankengeld. Ihre Frage könnten Sie aber gern an Ihre Krankenkasse richten.
Bezüglich des Beginns der Umschulung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reha-Fachberater in Verbindung. Ich bin mir sicher, dass bereits ein Beginntermin genannt werden kann.
Freundliche Grüße
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