Hallo Kurtiline,
vielleicht sollten Sie erst einmal ein Beratungsgespräch in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle zur Abwägung Ihrer Möglichkeiten sowie Auskunft über die in etwa zu erwartende Rentenhöhe, in Anspruch nehmen. Solange die Krankenkasse Sie nicht auffordert tätig zu werden (einen Antrag auf eine Rehabilitation oder einen Rentenantrag zu stellen) könnten Sie hier ggf. in Abhängigkeit von Höhe und Laufzeit gestalterisch agieren.