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Experten-Antwort

LTA nach erfolgloser med.Reha abgelehnt, jetzt Anspruch auf EM Rente?

von Yvonne 21.08.2019 | 11:00
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Guten Tag, Ich musste Anfang 2018 nach sozialmedizinischen Gutachten der AfA einen Antrag auf Teilhabe bei der DRV Bund stellen. Nach Widerspruch wurde mir eine medizinische Reha bewilligt. Diese war in Sept./Okt.18. Ich bin berufsunfähig (unter 3 Std.) im erlernten Beruf als Exam.Altenpflegerin, und über 6 Std. für leichte Tätigkeiten, und AU entlassen worden. Hinzu besteht eine eingeschränkte Wegefähigkeit. Auf Anraten der Klinikärzte stellte ich zeitnah einen Erwerbsminderungsrentenantrag (01/19). Im selbigen Monat schickte mich die KK zum MDK. Laut Gutachten eingeschränkte Wegefähigkeit, erwerbsgefährdet bzw. gemindert für leichte Tätigkeiten unter 6 Std. Ich bin durch die KK aufgefordert worden einen Rehaantrag zu stellen, da sonst die Krankengeldfortzahlung eingestellt worden wäre. Im April kam der Ablehnungsbescheid für LTA (aufgrund des Antrages zur Teilhabe durch die AfA Anfang 2018). Folgender textliche Inhalt: Ihrem Begehren kann nicht entsprochen werden. Gemäß Paragraph 10 .... Unter Berücksichtigung des vorliegenden Entlassungsberichtes der Reha.massnahme der Fachklinik ... wurde das Reha.ziel nicht erreicht, da mit der o.g. Massnahme die gefährdete bzw. verminderte Erwerbsfähigkeit nicht abgewendet werden konnte. Die Auswertung durch den sozialm. Dienst der DRV hat demnach ergeben, dass derzeit keine ausreichende Belastbarkeit für LTA besteht. Durch LTA kann die Erwerbsfähigkeit daher nicht mehr gebessert bzw. wiederhergestellt werden. Somit sind LTA zurzeit nicht Erfolg versprechend. LTA zu Lasten der DRV Bund sind weiterhin abzulehnen. Es besteht kein weiterer Hinweisvermerk für weitere Empfehlungen. Nur die Aufklärung über die Möglichkeit einer Klage beim Sozialgericht. Ich habe keine Klage erhoben, da ja der Erwerbsminderungsrentenantrag noch offen steht. Und die EM- Rente ist auch in meinem Interesse bei fortschreitender chronischer Erkrankung. Wie ist der Ablehnungsbescheid der LTA genau zu verstehen? Kann mir eine EM-Rente trotz erfolgloser med.Reha und Ablehnung von LTA verweigert werden? Für eine weitere med.Reha besteht keine Belastbarkeit und Reisefähigkeit. Dies hat mein Arzt im Befundbericht für den Rehaantrag, zu diesen ich durch die KK aufgefordert wurde, so erklärt. Im Oktober läuft mein Krankengeldanspruch aus. Es wird die Nahtlosigkeit folgen, da ich noch Anspruch auf ALG1 habe. Muss ich die Au-Bescheinigungen dann der DRV- Bund zukommen lassen, bis über mein EM-Antrag entschieden wurde? Ich hatte "meinen Fall" bereits im Forum von "Krank ohne Rente" gestellt. Leider konnte mir dort nicht weiter geholfen werden. Anfang Oktober habe ich noch ein Beratungsgespräch bei einem DRV Berater. Ich wäre froh, wenn Sie Antworten auf meine Fragen haben. Herzlichen Dank und freundliche Grüße, Yvonne

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2019 | 12:43

Hallo Yvonne,

"???" und "KSC" haben Ihre Frage aus meiner Sicht bereits zutreffend beantwortet. Bitte warten Sie zunächst die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über den noch offenen EM-Rentenantrag ab. Im Zweifel können Sie sich auch nochmals direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und dort den aktuellen Sachstand erfragen.

5 Antworten

???am 21.08.2019 | 11:14
Ihre Frage wird hier so niemand beantworten können. Die LTA wurde abgelehnt, weil Sie derzeit dafür nicht ausreichend belastbar sind. Das ist aus meiner Sicht etwas anderes als das Vorliegen einer Erwerbsminderung. Ich würde mich schriftlich nach dem Sachstand des Rentenverfahrens erkundigen.
Yvonne am 21.08.2019 | 16:05
Hallo ??? Danke für die schnelle kurze nachvollziehbare Antwort. Das eventuell keine "direkte" Erwerbsminderung vorliegt kann ich nachvollziehen - so bin ich doch für leichte Tätigkeiten vollschichtig aus Reha entlassen worden. Es liegt jedoch die eingeschränkte Wegefähigkeit vor. Dieses wird in ärztlichen Befundberichten und im MDK- Gutachten immer wieder thematisiert. Yvonne
???am 21.08.2019 | 17:47
Bei fehlender Wegefähigkeit zahlt die DRV normalerweise keine Rente sondern Kfz-Hilfe bzw. Beförderungskosten. Ob das einer eingeschränkten Wegefähigkeit entspricht, weiß ich nicht.
KSCam 21.08.2019 | 17:34
Sie werden wohl oder übel die Entscheidung über die EM Rente abwarten müssen. So gesehen können Sie eigentlich den Beratungstermin im Oktober auch stornieren - denn was soll Ihnen der Berater denn sagen? Wenn über die Rente bei Ablauf des KG noch nicht entschieden ist melden Sie sich für die Übergangszeit bei der Arbeitsagentur. Für alles weitere müsste man Hellseher sein und wissen wie das rentenverfahren ausgeht. Alles Gute!
Yvonne am 23.08.2019 | 10:49
Vielen Dank für die Informationen. Mir liegen neue Befundberichte von Fachärzten vor. Ist es ratsam, diese der DRV nachzusenden bezüglich des Erwerbsminderungsrentenantrages? Freundliche Grüße, Yvonne
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