Hallo Sucherin,
dies lässt sich im Rahmen dieses Forums leider nicht klären. Ich gehe auch nicht davon aus, dass Ihnen eine Information wie „Die Chancen liegen bei 30/50/70%…“ irgendeinen Mehrwert bringen würde. Es handelt sich hierbei um eine Entscheidung, die der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls treffen muss. Entscheidend wird allerdings sein, ob durch die angestrebte Maßnahme die Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessert bzw. die Erwerbsminderung beseitigt werden kann. Dem Beitrag von KSC ist kann ich daher insoweit zustimmen.