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Experten-Antwort

LTA über Arbeitsagentur

von Marcellina11.12.2015 | 15:41
1372 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Ich mache eine LTA über die Arbeitsagentur. Von dort werde ich vorraussichtlich Übergangsgeld bekommen. Ich beziehe momentan eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Ist das Übergangsgeld der Arbeitsagentur Hinzuverdienst bei der Rente. Welcher Betrag wird als Hinzuverdienst gesehen? Vielen Dank und Gruß Marcellina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/

Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR2.5.1

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2 Antworten

Marcellinaam 14.12.2015 | 11:52
Weiß denn wirklich keiner, ob das Übergansggeld der Arbeitsagentur als Hinzuverdienst bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente der DRV gesehen wird? Wird als Hinzuverdienst das ausbezahlte Übergangsgeld gesehen oder welcher Betrag? Bitte um Hilfe besonders an die Experten.
sandraam 14.12.2015 | 12:00
Auszug aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger (http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anzurechnende Sozialleistungen: Bei der Ermittlung des Hinzuverdienstes für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung stehen folgende Sozialleistungen dem Bezug von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen gleich: - Übergangsgeld · nach §§ 119 ff. SGB III bzw. §§ 20 ff. SGB VI i. V. m. §§ 45 ff. SGB IX, dem ein nach Beginn der Rente erzieltes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu Grunde liegt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Berechnung der Regelentgelte Arbeitsentgelt zu Grunde liegt, das vor Beginn der Leistung (= Übergangsgeld) bzw. vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, aber nach Rentenbeginn erzielt wurde. Eine Anrechnung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf das Übergangsgeld erfolgt nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX >>(SGB IX § 52 G0), wenn sich die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf die Höhe der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld nicht ausgewirkt hat. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn das Einkommen vor dem Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) erzielt wurde [>>](ISRV:NI:AGFAVR 1/2008 12). Die vorstehenden Ausführungen gelten auch, wenn Übergangsgeld vom Versorgungsamt gewährt wird.
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