Während einer Berufsfindung/ Arbeitserprobung wird die zuletzt gezahlte Leistung weiter erbracht. Sollte es zu einer weiteren LTA - Maßnahme, wie z.B. einer Umschulung kommen, wird für diese Maßnahme ein Übergangsgeld berechnet. Sollten Sie in den letzten drei Jahren vor Beginn der Maßnahme eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, wird eine Vergleichsberechnung mit dem für Sie maßgebenden Tariflohn durchgeführt. Falls Sie in den letzten drei Jahren vor Maßnahmebeginn keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, erfolgt die Berechnung des Übergangsgeldes ausschließlich aus dem Tariflohn. Die Abrechnung bzw. Erstattung des Arbeitslosengeldes 2 mit Übergangsgeld erfolgt automatisch mit dem Jobcenter. Hierbei ist zu beachten, dass das Arbeitslosengeld im Voraus bezahlt wird, das Übergangsgeld jedoch immer erst am Monatsende. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an die für Sie zuständige Sachbearbeitung wenden. Diese kann Ihnen auch genaue Auskunft geben, welche Berechnung bei Ihnen ggf. maßgebend wäre.