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Experten-Antwort

LTA und EMR

von Ulrich S.29.12.2017 | 18:52
967 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe einen EMR Antrag gestellt. Nun bekomme ich von der DRV einen LTA Antrag zugeschickt. Ich möchte aber keine berufliche Rehabilitation. Muss ich jetzt den Antrag ausfüllen? Können mir da Nachteile entstehen wenn ich den Antrag nicht ausfülle? Wird dann EMR Antrag dann gleich abgelehnt? Wie ist da die rechtliche Grundlage? Danke. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Ulrich,

wie bereits beantwortet wurde, wird bei der Prüfung, ob bei Ihnen eine EM-Rente in Betracht kommt, ebenfalls geprüft, ob alternativ eine LTA durchgeführt wird. Um diese Frage zu klären sind Sie nach Aufforderung durch die DRV grds. verpflichtet Angaben im zugesandten Antrag zu machen. Der zuständige Träger hat im Rentenverfahren auch die Pflicht zu prüfen, ob eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sinnvoll erscheint. In Ihrem Fall wird dies erforderlich. Auf die Mitwirkungspflicht Ihrerseits haben Ihnen die beteiligten Leser bereits Hinweise gegeben. Rechtliche Grundlage: §§ 60 ff. SGB 1

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3 Antworten

Fastrentneram 29.12.2017 | 19:19
Ein Antrag auf EM-Rente ist kein Wunschkonzert. Es gilt immer der Grundsatz „Reha vor Rente“. Dazu gehört auch eine LTA-Maßnahme. Offensichtlich sieht der soziale Dienst Ihres Rententrägers hierüber die Möglichkeit einer Rentenvermeidung. Wenn Sie anderer Meinung sind, sollten Sie dieses medizinisch fundiert begründen/lassen. Den Antrag einfach nicht auszufüllen, könnte Ihnen als fehlende Mitwirkung ausgelegt werden und eine Ablehnung Ihres Antrags auf EM-Rente zur Folge haben.
Schorscham 29.12.2017 | 19:17
Offenbar ist der sozialmedizinische Dienst der DRV der Ansicht, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht rentenrelevant sind und dass Sie durch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation wieder ins erwerbsleben integriert werden können. Deshalb ist es das gute Recht der DRV, von Ihnen entsprechende Mitwirkungen zu verlangen. Wenn Sie den LTA-Antrag nicht stellen, wird Ihr Rentenantrag nicht weiter bearbeitet. MfG
Fastrentneram 29.12.2017 | 19:23
Ob Sie nun unter Ulrich S. oder Jörg D. Ihren Sachverhalt schildern bleibt gleich. Die Antwort ist gleichlautend. Grundsätzlich reicht es aber nur einmal zu fragen!
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