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Experten-Antwort

LTA und Kostenübernahme Fernlehrgang

von Plumser08.09.2017 | 21:47
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13 Antworten

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Hallo, habe heute ein Schreiben von der RV bekommen, mit folgendem Wortlaut. Vielleicht kann mir das einer mal interpretieren. Zitat: ".... auf Grund Ihres schriftlichen Antrages auf Kostenübernahme eines Fernlehrgangs zum Schweißfachingenieur vom 29.08.17 wurden die Verwaltungsakten an den Standort x zur weiteren Veranlassung und Bescheiderteilung gesandt. Erst nach der Bescheiderteilung ist daher ein weiteres Beratungsgespräch möglich. Sollte nach der Bescheiderteilung weiterhin Gesprächsbedarf bestehen, melden Sie sich bitte erneut im Service-Telefon. " Nun kann ich nicht entnehmen, ob das positiv oder negativ ausgehen wird. Oder ist das jetzt positiv zu werten? Gruß Plumser

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Plumser,

das Verfahren Ihrer Sachbearbeitung können wir hier ohne Kenntnis Ihres Einzelfalles nicht interpretieren. Bitte setzen Sie sich mit der Reha-Sachbearbeitung in Verbindung fragen nach wann mit dem Bescheid zu rechnen ist.

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12 Antworten

Fortitude oneam 08.09.2017 | 23:11
Hallo Plumser, ich würde mal sagen weder noch. Aber eher positiv, da Sie noch keinen negativen Bescheid erhalten haben. Ihr Antrag auf eine eventuelle Kostenübernahme liegt mal gerade 9 Tage zurück. Sie müssen sich gedulden bis über Ihren Antrag endgültig entschieden wird. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Plumseram 08.09.2017 | 23:34
Also, wenn das von vorneherein schon nicht gut gelaufen wäre, dann hätte ich jetzt schon einen negativen Bescheid bekommen. Wie lange dauert sowas in der Regel, bis man nun richtig Bescheid bekommt, sprich ein positiver Bescheid?
Grokoam 09.09.2017 | 07:11
Plumseram 09.09.2017 | 09:02
Und was wollen Sie mir nun damit sagen, wenn Sie den gesamten Text nur zitieren? Hatte gedacht, das ich da eine Antwort erhalte.
Genervteram 09.09.2017 | 12:35
Es ist wirklich traurig, dass an diesem Forum keine Hellseher beteiligt sind. Sie werden den Bescheid abwarten müssen. Geduld ist eine Tugend!
Plumseram 09.09.2017 | 19:49
Dann hätten sie mir doch das gleich schreiben können, das dieses nicht gefördert wird. Als solches Schreiben zu senden, wo nichts genaues genannt wird. Warum werden Fernlehrgänge von der DRV nicht finanziert, diese sind doch zugelassen mit einer eigenständigen Zulassungsnummer.
Plumseram 09.09.2017 | 21:07
Also, ich werde in 3 Monate 52 und somit habe ich noch einige Berufsjahre vor mir. Um mal etwas Licht in die ganze Sache zu bringen, wie das bei mir abgelaufen ist und abläuft. Darum mein Bemühen, das ich diese Weiterbildung jetzt schon anfangen kann. Nun im BfW beim Assessment hat man das so eingestuft das ich geeignet bin für diese Weiterbildung. Und das ich auch die Weiterbildung schon vor der medizinischen Maßnahme(Operation) beginnen kann. Und das da auch medizinischer internistischer Sicht nichts dagegen spricht. Für was hätte ich dann jetzt schon das Assessment mitmachen sollen, wenn man von vornherein gewusst hat, das dieses nicht genehmigt wird. dann hätte ich das Assessment auch später machen können. Oder wollte man mich nur beruhigen. Der Reha-Fachberater sagte zu mir machen sie jetzt erstmal das Assessment mit und dann werden wir sehen ob sie überhaupt dazu geeingent sind.Danach sehen wir weiter. Auch von den anderen behandelnden Ärzten der Uniklinik und auch von der Hausärztin kam die Empfehlung das ich jetzt schon diesen Fernlehrgang mitmachen kann. Sogar wurde das von den Ärzten der Kurklinik im Entlassungsbericht empfohlen. Was soll ich noch erbringen, das die DRV das glaubt. bin zwar gesundheitlich etwas eingeschränkt, aber sonst gut drauf. Nur das ich eben nicht schwer heben darf jetzt schon und auch nach der durchgeführten Operation. Bei mir ist es eben eine etwas komplizierte Geschichte oder Sache. In der Uniklinik wollten sie mich schon operieren, aber die Spezialisten in der Spezialabteilung sagen das ich erst einmal Gewichtreduzieren möchte, da ich mit dem dazumaligen Gewicht ein Risikopatient gewesen wäre. Sodaß man die OP erstmal verschoben hat, bis ich das gewünschte OP-Gewicht erreicht habe. Darum bin ich bei beiden Reha´s immer als AU entlassen wurden. Dadurch hat sich nun alles verzögert. Nach der ersten Reha bekam ich einen Antrag auf LTA von dem Sozialdienst der Kurklinik. Diesen stellte ich am 16.12.2016 und er wurde noch am 27.12.2016 genehmigt als LTA. Im Feb. stellte ich einen Antrag auf EMR, weil mir das die Hausärztin geraten hatte. Dieser wurde in erster Instanz abgelehrt und ich ging in Widerspruch.Ich mußte ja nun im April dieses Jahres einen Antrag auf ALG-1 stellen, weil ich ja im Mai dann ausgesteuert wurde, vom Krankengeld. Da hätte man mich wieso drauf aufmerksam gemacht einen Antrag auf EMR zu stellen. In der zwischen Zeit stellte ich einen erneuten Antrag auf medizinische Reha, der wurde genehmigt. Aus dieser Reha, wurde ich wieder als AU entlassen. Danach war ich dann in einem BfW zum Assessment, was positiv ausgegangen ist. Nun bekam ich nun die EMR zugesprochen, womit ich nicht gerechnet habe. Daran hatte ich garnicht mehr gedacht. Nun da ich das gewünschte Operationsgewicht noch nicht ganz erreicht habe, wird die OP noch bis dahin verschoben. Nun in dieser Zeit möchte ich was tun und habe jetzt Zeit um diese Dinge zu erledigen. Warum finanziert die DRV solche Fernlehrgänge nicht? Diese sind zugelassen mit einer eigenständigen Zulassungsnummer und sind überall anerkannt. Sogar bei der Argentur für Arbeit etc. Jetzt hätte ich die Zeit dazu. Nun habe ich mal etwas Ausführlicher geschildert, wie das alles zusammenhängt,bei mir. Um vielleicht mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen, bzw. damit sich mal jeder in die Lage versetzen kann, wie das bei mir z. Z abläuft.
Plumseram 10.09.2017 | 20:31
Also werde ich jetzt erstmal den Bescheid abwarten müssen. Hoffentlich fällt der positiv aus, sonst fällt mir noch die Decke auf den Kopf und ich vergesse zuviel berufliches Fachwissen. Was soll ich noch alles erbringen, das ich diesen Lehrgang genehmigt bekomme. Ist immer blöd, warum die das immer so umschreiben, statt es klipp und klar zu schreiben, ja oder nein. Dann weiß man woran man ist. Als immer dieses Amtsdeutsch.
Schweiseram 10.09.2017 | 23:04
Unter wie vielen Namen wollen Sie hier Ihre Geschichte noch posten ? Das nervt richtig. Kurze Zusammenfassung aus meiner Erinnerung: Sie sollen operiert werden. Müssen aber vorher abnehmen. Das klappt nicht so wie gewünscht. Nun versuchen Sie schon mehrmals einen anderen (kürzeren) Weg zu finden. LTA, Umschulung, Fernlehrgang... das wird nichts. Erst körperlich fit, also abnehmen und OP - dann LTA. So ist der Weg. Ich habe keine Lust Ihre seit Monaten ähnlichen Beiträge zu zitieren.
Ernieam 11.09.2017 | 07:55
Früher hieß Plumser noch Paul51... 25.01.2017, 19:47 Zitieren von Paul51 Hallo, Ich hatte von Anfang November 2016 bis Mitte Dezember 2016 eine 6 wöchige Rehakur zur Gewichtsreduktion, um fit zu werden bzw. fit gemacht zu werden für eine wichtige Operation. Nun war ich heute nochmals in der Klinik zur Besprechung mit dem zuständigen Operateur bzw. Chirurgen. Er stellte fest, das ich das Gewicht, was ich bis dato abgenommen habe, noch nicht reicht um Operationsfähig zusein. Er empfahl mir das ich noch 15 kg abnehmen muss um Operationsfähig zusein. Ich sollte nochmals eine Kur machen um die restlichen 15kg abzunehmen. Da hätte ich alle Komponenten unter einem Dach und wäre ärztlich unter Kontrolle. Nun weiß ich nicht ob ich nochmals eine Kur bekomme wegen Gewichtsreduzierung. Ich schaffe das alleine nicht zu Hause um dieses Gewicht zu verlieren. Würde die DRV nochmals eine Reha-Kur genehmigen? Da es aus medizinischen Gründen sehr notwendig und wichtig ist und davon die Operation abhängt. Gruß Paul 51
=//=am 11.09.2017 | 13:16
Zitat: ".... auf Grund Ihres schriftlichen Antrages auf Kostenübernahme eines Fernlehrgangs zum Schweißfachingenieur vom 29.08.17 wurden die Verwaltungsakten an den Standort x zur weiteren Veranlassung und Bescheiderteilung gesandt. Erst nach der Bescheiderteilung ist daher ein weiteres Beratungsgespräch möglich. Sollte nach der Bescheiderteilung weiterhin Gesprächsbedarf bestehen, melden Sie sich bitte erneut im Service-Telefon. " Ihre Frage verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht. Es steht doch alles in dem Schreiben drin: ...wurden die Verwaltungsakten an den Standort x zur weiteren Veranlassung und Bescheiderteilung gesandt.... Das heißt in noch besserem Deutsch, dass die Akten an einen anderen Standort geschickt wurden und sie von dort einen Bescheid erhalten. Vermutlich deshalb, weil die erst angegangene Stelle NICHT ZUSTÄNDIG IST. Jetzt warten Sie den Bescheid ab und setzen sich dann mit dem Reha-Fachberater in Verbindung. Jetzt endlich alles klar? :-)
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