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LTA und krank

von hermann18.12.2007 | 09:49
1447 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin zwei Wochen vor einer Umschulungsmaßnahme ( Dauer 3 Monate ) erkrankt und werde wohl mind. weitere 4 Wochen arbeitsunfähig sein. Es besteht die Möglichkeit, diese Umschulung noch einmal im April zu beginnen. Was muss ich jetzt tun, um finanziell über die Runden zu kommen? Die Maßnahme ist bewilligt, die Unterkunft angemietet ( da nicht am Wohnort ). Muss ich Krankengeld beantragen ( bis zum Beginn der Maßnahme erhalte ich noch Arbeitslosengeld 1 ) oder erhalte ich während der Krankheit Übergangsgeld, weil die Massnahme schon fest " gebucht " war ? Wäre sehr dankbar für Informationen !

3 Antworten

???am 18.12.2007 | 10:06
Teilen Sie Ihrem Reha-Fachberater die Erkrankung mit und informieren Sie die Krankenkasse. Nach Ihrer Schilderung wird es wohl mehr Sinn machen, die Máßnahme erst im April zu beginnen. So etwas kommt häufiger vor.
Heinericham 18.12.2007 | 12:20
Hallo, bei der Verschiebung der Reha kann wie ??? bereits erläutert hat der Rehafachberater gut weiterhelfen. Hinsichtlich der Wohnung müssen Sie klären, ob und wie gut Sie aus dem Mietvertrag herauskommen bzw. sich um eine neue Unterkunft dann für den neuen Termin bemühen, da diese von Ihnen selbst angemietet wurde. MfG
Nixam 18.12.2007 | 12:26
Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit wird der RV-Träger die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kürze abbrechen und vereinbahren, dass Sie sich nach Genesung wieder durch Vorlage einer Rehabilitationsfähigkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes wieder gesund melden. Dann wird ein Neueinstieg in die Umschulung geprüft/bewilligt. Die angemietete Wohnung/das Zimmer müssen Sie natürlich kündigen. Wenn Sie keinen Mietzuschuss vom RV-Träger erhalten, müssen Sie selbst für die Miete bis zum Ende des Mietvertrages aufkommen. Sprechen Sie auch mit dem Vermieter. Manchmal lässt sich das unbürokratisch und ohne strenge Regeln erledigen.
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