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Experten-Antwort

LTA Verpflegungskosten

von Marisa05.09.2022 | 10:49
806 Ansichten
2 Antworten

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Derzeit befinde ich mich in einer LTA. Da mein Überbrückungsgeld unter dem ALG II-Satz liegt, habe ich einen Antrag auf ALG II gestellt. Das Jobcenter möchte nun von mir wissen, was die Verpflegungskosten beinhalten. Ich kann dazu nichts finden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2022 | 11:52

Hallo Marisa,

ausgehend davon, dass Sie den Verpflegungskostenzuschuss bei Pendlern i. H. v. 70,30 EUR mtl. bzw. 3,80 EUR tgl. meinen, gilt Folgendes:

Versicherten, die täglich von ihrer Wohnung zur Ausbildungsstätte und zurück fahren, soll nach Möglichkeit ein Mittagessen als Sachleistung gewährt und diese über den Kostenersatz abgerechnet werden.

Pendlern ist anstelle von Verpflegungsgeld ein Verpflegungskostenzuschuss zu gewähren, wenn

- das Mittagessen nicht als Sachleistung im Rahmen einer

Gemeinschaftsverpflegung von der Ausbildungsstätte angeboten wird

und

- die unvermeidbare Abwesenheit von der Wohnung täglich mehr als 8

Stunden beträgt.

1 Antworten

Abschlägeam 05.09.2022 | 11:26
Hallo Marisa, Bei der Höhe der Verpflegungskosten kann es Unterschiede abhängig davon geben, ob Sie sich komplett selbst verpflegen müssen oder ob Sie z.B. ein Mittagsessen von der durchführenden Einrichtung erhalten. Dies müsste eigentlich anhand Ihrer Bewilligungsunterlagen zur LTA/Überbrückungsgeld/zusätzliche Leistungen ersichtlich sein. Vielleicht reicht es dem Jobcenter schon, wenn Sie dort diese Unterlagen in Kopie mit einreichen, denn die allgemeinen Verpflegungssätze sollten auch dort bekannt sein. Ansonsten könnten Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen DRV eine 'Aufschlüsselung' der Kosten anfordern. Viel Erfolg und alles Gute!
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