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Zur Experten-Antwort springenHallo Marisa,
ausgehend davon, dass Sie den Verpflegungskostenzuschuss bei Pendlern i. H. v. 70,30 EUR mtl. bzw. 3,80 EUR tgl. meinen, gilt Folgendes:
Versicherten, die täglich von ihrer Wohnung zur Ausbildungsstätte und zurück fahren, soll nach Möglichkeit ein Mittagessen als Sachleistung gewährt und diese über den Kostenersatz abgerechnet werden.
Pendlern ist anstelle von Verpflegungsgeld ein Verpflegungskostenzuschuss zu gewähren, wenn
- das Mittagessen nicht als Sachleistung im Rahmen einer
Gemeinschaftsverpflegung von der Ausbildungsstätte angeboten wird
und
- die unvermeidbare Abwesenheit von der Wohnung täglich mehr als 8
Stunden beträgt.
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