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Experten-Antwort

LTA//auswärtige Unterbringung während beruflichem Training

von Shaofeng4203.06.2021 | 11:10
488 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Community, ich habe folgende Frage. Ich soll in einem Berufsförderungswerk ein berufliches Training und anschließend eine Umschulung machen. Die Entfernung von meiner WOhnung zum BFW beträgt mit dem Auto in der einfachen Wegstrecke 90 km (jedoch besitze ich kein Auto). Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt die einfache Wegzeit von der Wohnung zum BFW 1:39 Std. Mein Rehaberater ist der Meinung, das könne ich doch auch pendeln. Diese Auffassung teile ich nicht. Eine gesetzliche Grundlage konnte ich jedoch bisher nicht finden. Das BFW selbst hat natürlich ein Internat. Ab wann ist eine auswärtige Unterbringung aufgrund der Entfernung, zwingend förderungsfähig? ich finde immer nur "Förderfähigkeit zur Sicherung des Rehaerfolges notwendig" etc. Aber gibt es da eine Regelung, was zumutbar ist und was nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Shaofeng42,

eine zwingende gesetzliche Vorgabe gibt es hierzu nicht.

Generell gilt hier die Regelung, dass die Kostenübernahme für eine Internatsmäßige Unterbringung außerhalb des eigenen Haushalts möglich ist, wenn für die Leistung weder am Wohnort des Betreuten noch in einer zumutbaren Entfernung davon eine geeignete Bildungseinrichtung zur Verfügung steht.

Auch die Frage, welcher tägliche Tagespendelbereich als zumutbar gilt, kann nicht so ohne weiteres pauschal beantwortet werden, weil man sich auch hier wieder nur über Orientierungsgrößen bzw. Erfahrungswerte annähern kann. Dabei kann man als Orientierung eine Fahrzeit von 75 Minuten pro Strecke (2,5 Stunden insgesamt) heranziehen, wobei auch hier immer die persönlichen Umstände im jeweiligen Einzelfall Berücksichtigung finden sollten.

Zu diesem Zweck steht Ihnen Ihr zuständiger Fachberater als Ansprechpartner zur Verfügung, um derartige organisatorische Gegebenheiten, die mit der Durchführung der Leistung im Zusammenhang stehen, abzuklären. Ich kann Ihnen daher nur Nahe legen, Ihr Anliegen und Ihre Bedenken ausführlich mit Ihrem Fachberater zu besprechen und im gemeinsamen Dialog eine Lösung für die Problematik zu suchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Shaofeng42am 03.06.2021 | 11:15
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