Hallo Shaofeng42,
eine zwingende gesetzliche Vorgabe gibt es hierzu nicht.
Generell gilt hier die Regelung, dass die Kostenübernahme für eine Internatsmäßige Unterbringung außerhalb des eigenen Haushalts möglich ist, wenn für die Leistung weder am Wohnort des Betreuten noch in einer zumutbaren Entfernung davon eine geeignete Bildungseinrichtung zur Verfügung steht.
Auch die Frage, welcher tägliche Tagespendelbereich als zumutbar gilt, kann nicht so ohne weiteres pauschal beantwortet werden, weil man sich auch hier wieder nur über Orientierungsgrößen bzw. Erfahrungswerte annähern kann. Dabei kann man als Orientierung eine Fahrzeit von 75 Minuten pro Strecke (2,5 Stunden insgesamt) heranziehen, wobei auch hier immer die persönlichen Umstände im jeweiligen Einzelfall Berücksichtigung finden sollten.
Zu diesem Zweck steht Ihnen Ihr zuständiger Fachberater als Ansprechpartner zur Verfügung, um derartige organisatorische Gegebenheiten, die mit der Durchführung der Leistung im Zusammenhang stehen, abzuklären. Ich kann Ihnen daher nur Nahe legen, Ihr Anliegen und Ihre Bedenken ausführlich mit Ihrem Fachberater zu besprechen und im gemeinsamen Dialog eine Lösung für die Problematik zu suchen.