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Experten-Antwort

LTA..WfbM..ÜG

von Jens01.08.2012 | 14:15
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3 Antworten

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Hallo Expertenteam, wie berechnet das ÜG als Rentenbezieher und bewilligter LTA im Eingangsverfahren einer WfbM?? Wird der letzte Verdienst bzw.Lohngruppe als Berechnungsgrundlage herangezogen? Ich bin seit 10 Jahren Rentner und 52 Jahre alt. Oder findet eine andere Berechnung statt? Danke für die Antworten.... Gruß Jens

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens,

auch während des Eingangsverfahrens in einer WfbM besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird auf der Grundlage des Tariflohnes berechnet, da Sie in den letzten drei Jahren vor Beginn der LTA kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt haben und damit auch kein Arbeitsentgelt bezogen haben.

Ihre bereits bezogene Erwerbsminderungsrente wird allerdings nach § 52 SGB IX auf das Ihnen zustehende Übergangsgeld angerechnet. Wenn Ihre Rente also so hoch ist, dass diese das kalendertägliche Übergangsgeld überschreitet, kann Ihnen auch für die Zeit im Eingangsverfahren einer WfbM nur die Rente ausbezahlt werden. Das Übergangsgeld wird dann vollständig einbehalten.

Wenn das kalendertägliche Übergangsgeld höher ist, als Ihre Rente, erhalten sie den übersteigenden Teil des Übergangsgeldes zusätzlich zu Ihrer Rente ausbezahlt.

Der Beitrag von Elfi verdeutlicht die Berechnung eines Übergangsgeldes aus Tariflohn neben dem Bezug einer anzurechenden Erwerbsminderungsrente eigentlich recht schön.

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2 Antworten

Elfiam 01.08.2012 | 23:27
Hallo Jens, ich bin auch seit kurzem in einer WfbM und bekomme nun dieses Übergangsgeld. Hatte hier eine ähnliche Frage gestellt, die vom Experten leider für mich nur sehr unbefriedigend beantwortet wurde. Aber vielleicht können Sie ja für sich etwas aus den Antworten herausziehen https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Was dort mit keinem Wort erwähnt wurde: dass nach Ermittlung des ehemaligen tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelts und Berücksichtigung der Rente die Rechnerei erst richtig los geht. Ich schreibe Ihnen hier mal den Rechenweg aus meinem Bescheid ab, vereinfacht und mit anderen BEISPIELZAHLEN. 1. mtl. tarifliches Arbeitsentgelt brutto = 2.400,00 EUR 2. vervielfältigt mit 12 Monaten ergibt ein jährliches Arbeitentgelt von: 28.800,00 EUR 3. davon 65% = 18.720,00 EUR 4. geteilt durch 360 Tage ergibt die Berechnungsgrundlage von 52,00 EUR 5. Das Übergangsgeld beträgt 68% dieser Berechnungsgrundlage Das sind hier 35,36 EUR kalendertägl. [bin mir nicht sicher, kann sein wenn man Kinder hat, sind es statt 68% wohl 75% ? Aber ich weiß nicht, ob das nur gitl, wenn man für die Kinder noch Kindergeld bekommt oder auch, wenn die Kinder schon erwachsen sind, ich glaube letzteres? Oder bezieht sich der Kinderfaktor schon auf die 65% von Punkt 3? Also ich habe keine Kinder, deshalb ist diese Rechnung für Leute mit Kindern vermutlich nicht 1:1 gleich, siehe auch Punkt 8] 6. Davon wird abgezogen Einkommen (§52 SGB IX) / sonstige Geldleistungen Beispiel: Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 600,00 EUR Diese Rente geteilt durch 30 Tage sind 20,00 EUR kalendertägl. 7. kalendertägliches Übergangsgeld (Punkt 5) minus kalendertägliches Einkommen (Punkt 6) = 35,36 EUR minus 20,00 EUR = 15,36 EUR kalendertägliches Übergangsgeld 8. Davon wird noch ein "Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung" § 55 Abs. 3 SGB XI abgezogen. Das hat aber auch wieder irgendwas mit Elternschaft zu tun und die Rechnung habe ich auch nicht verstanden (was ist hier das "Regelentelt"?), deshalb hier einfach nur wörtlich der Text aus meinem Bescheid: "Ein Nachweis über eine Elternschaft liegt uns nicht vor. Es ist daher ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,25% x 80% des Regelentgeltes (Dieser Wert beträgt höchstens 80% der täglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-/Pflegeversicherung.) an die Pflegekasse abzuführen." gruß elfi
Elfiam 01.08.2012 | 23:35
ach so, den letzten Schritt vergaß ich, also Punkt 8 der Einfachheit jetzt mal weglassend, würde im Beispielfall das auszuzahlende Übergangsgeld betragen: 15,36 EUR x 30 Tage = 460,80 EUR/mtl. und dann halt noch zusätzlich die 600 EUR Rente, also in diesem Fall insgesamt monatlich 1060,80 EUR. Hoffe ich habe alles richtig widergegeben. gruß elfi
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