Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenEin Hochschulstudium beginnt grundsätzlich mit dem Tag des Semesterbeginns bzw. der Immatrikulation und endet mit der für den jeweiligen Studiengang nach den maßgebenden Prüfungsbestimmungen vorgesehenen Abschlussprüfung ( z. B. Diplomprüfung). Zeiten des Hochschulstudiums sind Anrechnungszeiten. Zeiten des Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuches nach dem vollendeten 17.Lebensjahres werden höchstens bis zu acht Jahren als Anrechnungszeiten anerkannt.
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