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Experten-Antwort

Lücke in den Zahlungen ALG und Rente

von Ratloser 30.03.2022 | 08:02
834 Ansichten
6 Antworten

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Guten Morgen, im Februar habe ich von der DRV den Bescheid bekommen, dass die Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab April 2021 bewilligt wurde und ich nun ab April 2022 die EWR beziehe. Den Rentenbescheid habe ich an die Arbeitsagentur weitergeleitet, die mir seit März letzten Jahres ALG gezahlt hat. Ich weiß, dass zwischen der DRV und der Arbeitsagentur die Zahlungen verrechnet werden. Von der Arbeitsagentur habe ich eine Schlusszahlung vom 01.03. - 09.03.2022 bekommen, aber die Rente fließt erst ab Ende April. Was ist mit der Zeit vom 10.03.2022 - 30.03.2022? Da fehlen mir jetzt über 1000,-€ auf dem Konto. Hätte mir die Arbeitsagentur nicht noch den ganzen März ALG zahlen müssen? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.03.2022 | 10:52

Hallo Ratloser,

sobald der Erstattungsanspruch seitens der Agentur für Arbeit beziffert wird, kann die gesetzliche Rentenversicherung Ihre Nachzahlung abrechnen. Wenn Sie im Nachzahlungszeitraum ab dem 10.03.2022 keine Leistungen von anderen Stellen erhalten haben, wird Ihnen die Rente ab diesem Zeitpunkt voll ausgezahlt. Die Leistungen, die Sie bis zum 09.03.2022 erhalten haben, werden verrechnet. Wie kurzfristig die Auszahlung erfolgen kann hängt davon ab, wann die Bezifferung der Agentur für Arbeit beim Rentenversicherungsträger eingeht.

5 Antworten

Mondkindam 30.03.2022 | 08:27
Hallo Ratloser, sobald der Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit abgerechnet ist, bekommen Sie die Rente vom 10.- 31.03. ausgezahlt.
Berndam 30.03.2022 | 08:47
Die DRV Schickt dem Arbeitsamt und weiteren Behörden einen Fragebogen, wie viel für welchen Zeitraum an Leistungen gezahlt worden sind. Die Behörden antworten entsprechend und die DRV zieht das von der Rentennachzahlung ab. Da nur überschneidende Zeiten verrechnet werden, daher das Arbeitsamt würde die Zeit vom 10.03. bis 31.03. keine Erstattung anfordern wird, wird der Betrag an Sie ausgezahlt, aber erst dann, wenn die Bearbeitung zu den Verrechnungen abgeschlossen sind.
Berndam 30.03.2022 | 08:27
Falls Sie kein Geld haben, um laufende Kosten zu tragen, müsste ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im Falle einer unbefristeten vollen EM-Rente beim Sozialamt) bzw. auf Hilfe zum Lebensunterhalt (im Falle einer befristeten vollen EM-Rente beim Sozialamt) bzw. auf ALG II (im Falle einer teilweisen EM-Rente oder "Arbeitsmarktrente beim Jobcenter) geprüft werden. Dass das Arbeitsamt die Zahlung sofort einstellt, wenn bekannt wird, dass die Rente bewilligt wurde, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Ratloser am 30.03.2022 | 08:37
Bekommt die DRV denn eine Mitteilung darüber, dass das ALG nur bis zum 09.03.2022 gezahlt worden ist. Denn in dem Rentenbescheid steht drin, dass ich erst ab 01.04.2022 EWR bekomme, oder muss ich der DRV mitteilen, dass ich nur ALG bis 09.03.2022 bekommen habe.
Ratloser am 30.03.2022 | 11:45
Vielen Dank für die Antworten.
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