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Experten-Antwort

Lücke zwischen EM-Rente und Altersrente sinnvoll

von Karl-Heinz01.03.2023 | 10:22
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6 Antworten

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Sehr geehrte Experten, ich bekomme derzeit noch eine Erwerbsminderungsrente mit 10,8% Abzüge. Sie endet Mitte dieses Jahres. Ich könnte anschließend eine vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Allerdings kann ich auch einige Monate bzw. solange überbrücken, bis die Altersrente ohne Abzüge gezahlt würde. Lohnt sich das? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl-Heinz,

warum endet die EM-Rente Mitte dieses Jahres? Ist sie befristet?

Bei Umwandlung in die Altersrente bleiben die Abschläge, die in der EM-Rente berücksichtigt wurden, erhalten; sie werden nicht wieder ausgeglichen. Evtl. Beiträge nach dem Leistungsfall der EM-Rente erhalten ggf. die Abschläge der Altersrente. Ggf. wird die Altersrente aber über die Besitzschutzregelung in gleicher Höhe gezahlt, wie die vorherige EM-Rente, die aufgrund der enthaltenden Zurechnungszeit vermutlich höher sein dürfte als die Altersrente. Eine Überbrückung ohne jeglichen Leistungsbezug lohnt sich wirtschaftlich hingegen ganz bestimmt nicht.

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5 Antworten

Karl-Heinzam 01.03.2023 | 11:05
Lieber Experte, ja, die EM-Rente ist befristet. Und mir hat jemand gesagt, wenn man 2 Jahre wartet, dann hat die Altersrente keine Abschläge mehr. Viele Grüße und vielen Dank
Mikeam 01.03.2023 | 11:08
Leider nein, falsch verstanden. Deine Rente wird sich voraussichtlich zu 99,9 % nicht mehr erhöhen. Im Gegenteil, wenn du über zwei Jahre wartest, dann wirst du sogar weniger Rente bekommen.
Paulam 01.03.2023 | 11:09
Hallo, dieInformation mit den 2 Jahren ist nicht korrekt. MfG
Larsam 01.03.2023 | 11:25
Das ist schon richtig, wenn 24 Monate dazwischen liegen, dann ist die Regelaltersrente abschlagsfrei. Allerdings haben Sie auch recht, die Rente wäre niedriger, da die Zurechnungszeit futsch wäre.
Schadeam 01.03.2023 | 11:52
....selbst wenn die spätere Rente ein paar Euros höher wäre, wäre es wohl nicht besonders (wirtschaftlich) sinnvoll die Verlägerung nicht zu beantragen und 2 Jahre auf Rente zu verzichten und statt dessen vom Ersparten zu leben.... Solche Sonderfälle eignen sich aber eigentlich auch nicht hier fürs Forum; denn - ohne nähere Hintergründe zu kennen - ist das eine Schnapsidee.
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