Hallo Karl-Heinz,
warum endet die EM-Rente Mitte dieses Jahres? Ist sie befristet?
Bei Umwandlung in die Altersrente bleiben die Abschläge, die in der EM-Rente berücksichtigt wurden, erhalten; sie werden nicht wieder ausgeglichen. Evtl. Beiträge nach dem Leistungsfall der EM-Rente erhalten ggf. die Abschläge der Altersrente. Ggf. wird die Altersrente aber über die Besitzschutzregelung in gleicher Höhe gezahlt, wie die vorherige EM-Rente, die aufgrund der enthaltenden Zurechnungszeit vermutlich höher sein dürfte als die Altersrente. Eine Überbrückung ohne jeglichen Leistungsbezug lohnt sich wirtschaftlich hingegen ganz bestimmt nicht.