Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Lücken schließen durch Hochschulstudium

von art-isi22.12.2022 | 11:30
275 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mir geht es um die Anerkennung des Hochschulstudiums. Es werden 8 Jahre, also 96 Monate Studienzeiten anerkannt. Ich war insgesamt 22 Jahre und 5 Monate immatrikuliert, habe in der Zeit aber immer mal wieder Vollzeit gearbeitet. Werden diese Zeiten der Pflichtversicherung und des Studiums gleichzeitig gewertet, d.h. es werden nur acht zusammenhängende Kalenderjahre Studium angerechnet, egal ob ich studiert oder pflichtversichert gearbeitet habe? Oder kann ich mit meinen Hochschuljahren Versicherungslücken füllen, auch über acht zusammenhängende Kalenderjahre hinaus, aber maximal 96 Monate?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo art-isi,

ergänzend zum bereits geschriebenen:

Wie Sie richtig dargelegt haben, beträgt die aktuelle Höchstdauer für die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung 96 Monate.

In den Zeiten, in welchen Sie Vollzeit gearbeitet haben, bzw. in denen der Aufwand für das Studium im Vergleich zu einer zeitlich parallelen Beschäftigung nicht überwogen hat, können keine Anrechnungszeiten anerkannt werden, diese Zeiten zählen auch nicht zu den 96 Monaten Höchstdauer dazu.

Für die Höchstdauer sind auch die „Randmonate“ zu berücksichtigen, in denen sowohl eine schulische Anrechnungszeit als auch eine Beitragszeit liegen. Außerdem sind bei der Höchstdauer Kalendermonate zu berücksichtigen, in denen neben einer schulischen Anrechnungszeit eine andere anrechenbare beitragsfreie Zeit liegt.

Für die Festlegung der im Rahmen dieser Höchstdauer anerkennungsfähigen Ausbildungszeiten sind dann die am weitesten zurückliegenden Kalendermonate zu berücksichtigen.

Für Ausbildungszeiten, die nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden können, besteht die Möglichkeit der Nachzahlung freiwilliger Beiträge. Zur Nachzahlung berechtigt sind Versicherte vor Vollendung des 45. Lebensjahres.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Rentenschmiedam 22.12.2022 | 12:15
Das Hochschulstudium wird nur angerechnet, wenn durch das Studium Zeit und Arbeitskraft überwiegend beansprucht worden sind, d.h. die Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung spricht eher dagegen. Ich würde in Ihrem Falle anstelle des Sachbearbeiters auch genau nachweisen lassen, warum Sie denn so lange studiert haben, die RV-Zeiten sollen schließlich demjenigen zugute kommen, der das Studium auch zielgerichtet absolviert hat und nicht demjenigen, der nur eingeschrieben war, damit die Eltern stolz sind oder das Busticket als Student weiter genutzt werden kann. Mit besten Grüßen
senf-dazuam 22.12.2022 | 13:21
Bei einem Studienbeginn mit etwa 20 und > 22 Jahren Studienzeit steht dieser Zeitpunkt entweder in Kürze an oder ist bereits vergangen.
senf-dazuam 22.12.2022 | 12:28
Bringt inzwischen eigentlich nix mehr, ggf. sorgt es dafür, dass durch weniger Lücken der Gesamtleistungswert etwas steigt. Für Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten ZUSAMMEN. Ab dem 17. Lebensjahr bis zum Abi vergehen schon fast zwei Jahre. Vollzeit heißt auch sozialversicherungspflichtig? I.d.R. werden Studentenjobs (weil kurzzeitig oder in den Semesterferien) sv-frei abgewickelt ... mehr Geld auf dem Konto, aber auch nix für die Rente gespart. btw: beim Nachweis des Hochschulstudiums ist z.B. anhand der je Semester belegten Wochenstunden nachzuweisen, dass das Studium auch wirklich und überwiegend betrieben wurde. Danke @Rentenschmied für die Erinnerung daran.
Nicht zu glaubenam 22.12.2022 | 19:51
Nur die Immatrikulation reicht natürlich nicht aus. Das Studium muss mehr Zeit als die Vollbeschäftigung in Anspruch genommen haben. Dürfte schwierig bis unmöglich sein, dies zu beweisen. Darüber hinaus ist das auch über einen derart langen Zeitraum sehr unwahrscheinlich.
art-isiam 28.12.2022 | 16:39
Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026