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Zur Experten-Antwort springenHallo, Quetschkommode,
dem Beitrag von W°lfgang stimmen wir zu und wollen nichts weiter hinzufügen.
Hallo Quetschkommode, Beispiel: *15.01.1998: BÜZ bis 14.01.2008 ...der Januar zählt also doppelt = 121 Monate, 120 Monate würden sonst schon Dez. 2007 enden. Lediglich bei Geburt am 01. eines Monats (Lebensalter 10. Lbj. im Vormonat vollendet) sind es 'nur' 120 Monate. Rd. 95 % der Versicherte mit BÜZ erhalten daher mehr als die 10 Jahre BÜZ/bezogen auf 1 Kind ...den 1 Monat obendrauf :-) Gruß w. PS: > Jetzt suche ich mir im Rentenbescheid die Finger wund ! Entweder steht die BÜZ noch unter dem Versicherungsverlauf in Summe (einfacher les-/verstehbar + und für diverse Folgeüberlegungen sinnvoller) oder ist in den Versicherungsverlauf neben allen anderen Versicherungszeiten 'reingepresst' worden (sehr 'übersichtlich' nachvollziehbar ;-)), dann bitte einzeln abzählen ...die DRV hält diese Darstellungsweise für 'optimierter', gerade für den 'kleineren' Versichertenverstand ;-))Hallo Quetschkommode, .... max. 121 Monate..... Gruß w.Danke. Jetzt suche ich mir im Rentenbescheid die Finger wund ! Woher kommt der 1 Monat ? zwischen Geburtstag des KIndes und dem ersten Tag des Folgemonats ?
...'hört die Signale' ;-) Gruß w....die DRV hält diese Darstellungsweise für 'optimierter', gerade für den 'kleineren' Versichertenverstand ;-))Will sie aber ab März wieder ändern!
Entweder steht die BÜZ noch unter dem Versicherungsverlauf in Summe ...Danke, W*lfgang und hurra, bei mir steht 17.2.70 - 16.2.80 im Versicherungsverlauf. Dann wird hoffenlich Alles innerhalb dieser Zeit, egal ob ALG oder Beschäftigungslosigkeit, als Grundrentenzeit berücksichtigt. In meinem Fall - noch ein hurra- genau 421 Monate, eigentlich einer zuviel. Gruß von Q.
Was die Grundrente angeht, haben Sie hoffentlich nicht zu früh HURRA geschrien. Es kommt nämlich insbesondere auf die GrundrentenBERWERTUNGZeiten an. Dazu zählen nur Kalendermonate mit einem Wert von mindestens 0,0250 Entgeltpunkten. Und wenn der Durchschnittswert aus all solchen Kalendermonaten 0,0667 übersteigt, wird es auch nichts mit der Grundrente.Danke, W*lfgang und hurra, bei mir steht 17.2.70 - 16.2.80 im Versicherungsverlauf. Dann wird hoffenlich Alles innerhalb dieser Zeit, egal ob ALG oder Beschäftigungslosigkeit, als Grundrentenzeit berücksichtigt. In meinem Fall - noch ein hurra- genau 421 Monate, eigentlich einer zuviel. Gruß von Q.Hallo Quetschkommode, .... max. 121 Monate..... Gruß w.Entweder steht die BÜZ noch unter dem Versicherungsverlauf in Summe ...
Was die Grundrente angeht, haben Sie hoffentlich nicht zu früh HURRA geschrien. Es kommt nämlich insbesondere auf die GrundrentenBERWERTUNGZeiten an. Dazu zählen nur Kalendermonate mit einem Wert von mindestens 0,0250 Entgeltpunkten. Und wenn der Durchschnittswert aus all solchen Kalendermonaten 0,0667 übersteigt, wird es auch nichts mit der Grundrente.Das ist mir bekannt. Der Wohngeldfreibetrag (ab 33 J) bringt mir was. Am Grundrentenzuschlag übe ich noch - Uff. Wird sehr wenig sein. Gruß von Q.
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