Hallo H.,
spätestens drei Monate vor Auslaufen des Krankengeldes sollte der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Aber Sie sollten sich besser direkt dort erkundigen, wann der beste Zeitpunkt ist.
Vermutlich wird zunächst von Seiten der Agentur für Arbeit auch nichts weiter unternommen, da ja bereits der Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft und schon eine Begutachtung durchgeführt wurde. Diese Informationen geben Sie entsprechend bei der Antragstellung bei der Agentur für Arbeit an.
Die Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch die Krankenkasse hat Auswirkungen auf einen möglichen Rentenbeginn. Sollte zum Zeitpunkt der Reha-Antragstellung bereits eine Erwerbsminderung vorgelegen haben, wird der Reha-Antrag als Rentenantrag umgedeutet. Der Rentenbeginn würde entsprechend weit in der Vergangenheit liegen. Daraus würde sich eine entsprechende Rentennachzahlung ergeben, die im Rahmen eines Erstattungsanspruches mit der Krankenkasse ganz oder teilweise verrechnet würde.