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mal wieder Erwerbsunfähigkeit

von Fragender24.07.2007 | 23:45
1291 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe da ein Problem, was mir echt Sorge bereitet. Zum Sachverhalt: Im Rahmen der Wiederbeantragung einer Zeitrente wegen vollständiger Erwerbsminderung wurde ich begutachtet. Das Gutachten beschreibt fast wort- und wertgleich meine gesundheitlichen Einschränkungen und bescheinigt eine Verschlechterung meines Zustandes gegenüber dem Vorgutachten des gleichen Gutachters. Während er im Erstgutachten von einer Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden ausging , bescheinigt er jetzt eine Leistungsfähigkeit über 6 Stunden. Dies ist der einzige Unterschied in den Gutachten. Die Einschätzung in seinem ersten Gutachten wurde übrigens durch weitere Gutachten sowie Befundberichten meiner drei behandelnden Ärzte bestätigt. Wie geht das ??? Was ist zu tun ???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Fragender,

wie die Entscheidung des Gutachters begründet wird, lässt sich anhand Ihrer Angaben von hier aus nicht nachvollziehen. Dies ist, wenn überhaupt, nur anhand des Einzelfalles und beim Blick in die ärztlichen Unterlagen möglich.

Wenn Sie bereits einen Ablehnungsbescheid Ihres Rentenversicherungsträgers erhalten haben, sollten Sie sich die Begründung, weshalb die Entscheidung so ausgefallen ist, genau anschauen. Vielleicht holen Sie sich auch kostenlosen Rat bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie durch einen Klick auf den Button "Beratungsstellen" in der linken Navigationsleiste.

Wenn Sie mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind, haben Sie nach Zustellung des Bescheides einen Monat Zeit, Widerspruch zu erhaben. Wo Sie den Widerspruch einlegen können, muss aus dem Bescheid hervor gehen. Bei Bescheiden des Rentenversicherungsträgers ist immer ein Vorverfahren - d.h. ein Widerspruchsverfahren - vor einer Klageerhebung beim Sozialgericht vorgeschrieben. Ein direkter Weg zum Sozialgericht ist also nicht möglich. Deshalb noch einmal mein Rat: Vereinbaren Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin um Ihre Angelegenheit vor Ort zu besprechen und nehmen Sie Ihre Rentenunterlagen und den bisherigen Schriftverkehr mit. Die Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger in den Auskunfts- und Beratungsstellen helfen Ihnen ggf. auch, Ihren Widerspruch zu formulieren.

4 Antworten

Geileram 25.07.2007 | 05:16
Fragender, die Lösung liegt auf der Hand, gehen Sie einfach wieder arbeiten. Ihr Geiler
???am 25.07.2007 | 06:50
Warten Sie den Bescheid ab. Wenn die Weitergewährung abgelehnt wird, legen Sie Widerspruch ein. Bessere Argumente als eine Bestätigung im neuen Gutachten, dass sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, gibt es wohl kaum. Vielleicht haben Sie aber auch Glück und derjenige, der über die EM entscheidet, findet die Zeit, sich Ihre ärztlichen Unterlagen anzuschauen. Dann klärt er diese Unstimmigkeit wahrscheinlich gleich ab.
Heileram 25.07.2007 | 08:27
"Allein" eine Änderungen der gutachterlichen Bewertung einer Erkrankung, auch im Lichte neuer Diagnostik und Therapie begründet nicht eine Ablehnung der Weitergewährung einer Zeitrente.
super manam 25.07.2007 | 12:18
arbeit macht und hält gesund .. superman
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