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Mamas Rente

von Petrovic31.03.2010 | 13:55
1143 Ansichten
4 Antworten

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Meine Mutter lebt i Serbien in ihrem 2Famm.Haus (eigentum) Im selben Haus wohnt auch meine Tochter (26 J) mit ihrer Fammilie und kümert sich um die alte kranke Frau (Alsheimer und Dementz)Meine Schwester wohnt am anderem Ende der Stadt, hat aber die Vollmacht über Mutters Konto wo sie deutsche Rente bekommt. Da sie den größten Teil der Rente für sich behält, was raten sie mir zu tun ? Danke, Petrovic

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Vollmacht ändern/aufheben, wenn rechtlich machbar!

3 Antworten

Preußischer Oberstam 31.03.2010 | 15:15
Hier wäre evtl. ein Stosstrupp zur Aufrecherhaltung der elterlichen Autorität vonnöten! Handeln Sie! Umgehend!
Alexander K.am 31.03.2010 | 15:30
Wer die Kontovollmacht hat, kann über das sich auf einem Konto befindliche Guthaben uneingeschränkt und frei verfügen - ohne irgendwelche und vor allem irgendwem Rechenschaft darüber ablegen zu müssen ! Allenfalls ihrer Mutter als Kontoinhaberin wäre seitens ihrer Schwester Rechenschaft abzulegen , aber keinesfalls ihnen als Sohn oder ihrer Tochter gegenüber. Darum sollte man es sich ja auch vorher sehr sehr gut überlegen WEM man die Kontovollmacht gibt.... N u r ihre Mutter als Vollmachtgeberein und Kontoinhaberin kann diese auch zurückziehen ! Niemand sonst . Wenn ihre Mutter jetzt allerdings an Demenz erkrankt ist und damit -eventuell- nicht mehr geschäftsfähig sein sollte ( was aber nur ein Arzt und ein Notar feststellen kann ) wird es problematisch. Dann könnte ihre Mutter selbst eben nicht mehr die Vollmacht zurückziehen und/oder Sie jemanden anderem ( z.b. Ihnen ) übertragen. Dann müssten sie ihre Mutter unter Vormundschaft stellen ( früher hiess das mal entmündigen ) und dann sich z.b. als Vormund einsetzen lassen. Dann - erst dann - könnten SIE über das Konto ihrer Mutter verfügen und ihre Schwwester wäre außen vor. Allerdings würde ihre Schwester bei so einem Vormundschfatsverfahren dann wahrscheinlich ja auch noch mitprechen wollen und dieser Verfahren verhindern wollen, um selbst weiteren Zugriff auf das Konto zu haben... Sie sehen eine schwere Fallgestaltung , vor allem wenn man berücksichtigt das das ganze in Serbien und nicht in Deutschland stattfindet.... Wie dort die entsprechenden Gesetzte sind, entzheiht sich meiner bescheidenen Kenntnis.
-_-am 31.03.2010 | 20:35
Sofern keine gerichtlich bestellte Betreuung besteht, kann Ihre Mutter die Vollmacht ändern. Außerdem besteht die Möglichkeit, dem Rentenversicherungsträger ein neues, anders Konto zu benennen, auf das die Rente zu zahlen ist. Wegen der Änderungsmitteilung siehe unter: www.rentenservice.com
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