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Experten-Antwort

maximal erreichbare Rentenpunkte 2019

von Hans Peter06.06.2021 | 20:42
326 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, für 2019 gilt nach meinem Wissen: - Beitragsbemessungsgrenze: 80.400,00 EUR - Durchschnittliches Bruttojahresarbeitsentgelt: 38.901,00 EUR Somit sollten die maximal für 2019 erreichbaren Rentenpunkte doch 2,0668 sein, korrekt? Wenn ich mir nun meine Renteninformationen 2018 und 2019 anschaue, steht dort: Erreichte Rentenpunkte 2018: 31,1852 Erreichte Rentenpunkte 2019: 33,3237 Die Differenz zwischen 2019 und 2018 sind 2,1385 Punkte. Wie kann diese Abweichung zw. maximl erreichbaren Rentenpunkten und meinem tatsächlichen Rentenpunktenzuwachs zustande kommen? Vielen Dank & Viele Grüße, Hans Peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.06.2021 | 12:58

Hallo Hans-Peter,

bei den Renteninformationen wird Jahr für Jahr eine komplette Rentenberechnung durchgeführt. Infolge des bzw. der neu zu berücksichtigenden Zeiten ändern sich auch die Rentenberechnung einschließlich der Gesamtleistungsbewertung. Ein bloßes Addieren der errechneten Entgeltpunkte für die Beitragszeit des hinzukommenden Jahres oder der Entgeltpunkte, die aus einem Entgelt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt nicht.

Die jährlich maximal zu erreichenden Entgeltpunkte beziehen sich auf die Entgeltpunkte für Beitragszeiten, sprich wenn für ein Entgelt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Beiträge gezahlt wurden.

Bei der Renteninformation können sich durch die zusätzlichen Beitragszeiten aber auch geänderte Entgeltpunkte für beitragsfreie bzw. beitragsgeminderte Zeiten ergeben. So könnten Zeiten der beruflichen Ausbildung oder Fachschulzeiten nun besser bewertet sein.

4 Antworten

W°lfgangam 06.06.2021 | 21:33
Hallo Hans Peter, ein anderes/jeweiliges Belegungsdatum, ein anderer Zeitraum für die absoluten Berechnungsgrundlagen, eine Rentenanpassung alt/neu? Ja, bereits nach 1 Jahr können die Berechnungswerte etwas abweichen, statt sie an den vermeintlich festen EP aus bloßem Wertzuwachs aus dem Entgelt abzuleiten und das mit 'alten' Berechnungswerten vergleichen zu wollen ...ein bisschen Rentenmathematik (Gesamtleistungswertberechung vielleicht ...‘huch/was’n das?) + Zeitfaktor eben ;-) Gruß w.
Hans Peteram 07.06.2021 | 08:36
Hallo, die max. für 2019 zu erreichenden EP sind marginal anders. Ich habe mich beim Durchschnittseinkommen vertan (oben steht das voraussichtliche, nicht das verabschiedete). Dennoch bleibt es bei einer nicht zu kleinen Abweichung zw. maximal erreichbarem und erreichtem. In der Renteninfo steht, dass die in ihr widergegebenen Daten Stand Ende 2019 sind. Somit bleibt die Frage wieso die Punkte abweichen. Wenn es doch diese Tabellen und diese "maximal sind XX EP im Jahr erreichbar" Aussagen gibt - warum zeigen meine Renteninfos jedes Jahr ein abweichendes Bild (habe auch Jahre zuvor geprüft). Das muss doch nachvollziehbar sein?!
W°lfgangam 07.06.2021 | 19:22
Zitat von Hans Peter anzeigen
Hallo Hans Peter, fordern Sie eine Rentenauskunft MIT allen Berechnungsanlagen an, dann werden Sie in die konkrete Rentenberechnung für alle Zeiten zum Tag X/Erstellung der Rentenauskunft und die an diesem Tag geltenden Berechnungswerte 'eingeweiht' ...und können locker die kleinen Differenzen einer heutigen Prognose bis zu Ihrem Rentenbeginn mit den jährlich veränderten /abgelaufenen /gespeicherten Daten + (neuen) gesetzlichen Bemessungswerten abgleichen/selbst nachrechnen - ganz einfach. Excel/Calc mit ein 'paar' Variablen fix mal zusammengeschustert, dann sind Sie Cent + Taggenau dabei. Ein bisschen hiervon von den Besonderheiten der Rentenberechnung noch bedacht/*hmm ...das Chili in der Rentenberechnung schlechthin: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989.html#BJNR… und Sie schaffen das in Eigenarbeit zwischen 2 Feierabendbierchen - und sind nicht mehr auf diese 'plumpen + ungenauen' Berechnungen der DRV angewiesen ...*hopp, los geht's! ;-) Gruß w.
senf-dazuam 08.06.2021 | 09:48
Zitat von Hans Peter anzeigen
Moin Hans Peter! Das ist auch nachvollziehbar, allerdings nicht mit der Renteninfo. Die bildet den aktuellen Stand ab, und der kann sich aufgrund der nachträglichen Feststellung von Zahlen wie dem Durchschnittsentgelt auch im Nachhinein noch ändern. Daher ist in der folgenden renteninformation einerseits der vorläufige EP-Wert für das vergangene Jahr hinzugefügt, andererseits für das vorvergangene Jahr der EP-Betrag aufgrund des nun vorliegenden endgültigen DEG korrigiert. Die Rentenauskunft mit den detaillierten Unterlagen zur Herleitung der Ergebnisdaten hilft Ihnen beim Nachvollziehen der Daten. Mit dem neuen Personalausweis können Sie diese Unterlagen bei den eServices der DRV auch quasi jederzeit online abrufen.
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