Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Maximale Erwerbsminderungsrente

von Doris T.14.11.2014 | 08:57
4601 Ansichten
22 Antworten
Hallo, ich habe mich gestern Abend mit einem Erwerbsminderungsrentner unterhalten. Der relativ junge Mann erhält nach eigenen Angaben 1.600,00 Euro Nettorente von der DRV Bund. Ist das möglich bzw. wie hoch wäre die maximale Erwerbsminderungsrente - nur mal theoretisch? Gruss Doris

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2014 | 10:12

Eine Rente in Höhe von 1600 Euro ist grundsätzlich möglich.

Die Frage nach der "maximalen Erwerbsminderungsrente" lässt sich so pauschal nicht beantworten.

21 Antworten

PXYam 14.11.2014 | 09:09
warum sollte er die Rente in dieser Höhe nicht bekommen. Wahrscheinlich hat er immer gut verdient über dem Durchschnitt und da hat er eine sehr hohe Punktzahl. usw. Nur keine Neiddebatte
Doris T.am 14.11.2014 | 09:15
Punktzahl..über dem Durchschnitt..Neiddebatte Was ist das für eine Antwort auf meine Frage?
Doris S.am 14.11.2014 | 09:20
Die einzig richtige
Versichertenberateram 14.11.2014 | 09:48
Hat er Ihnen den Rentenbescheid auch gezeigt? Erzählen kann er viel:-) Aber ob das immer alles stimmt??
senf-dazuam 14.11.2014 | 10:02
Rein theoretisch könnte die Person ein paar Jahre die maximalen Beiträge gezahlt haben (Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze), dieser Wert wird dann auch für die Zurechnungszeit verwendet. Trotz Abschlägen von 10,8 % könnte man da auch eine Rente von kanpp 2500 Euro kommen ... aber nur rein theoretisch. Zufrieden?
Berufserkrankteram 14.11.2014 | 10:30
Weiter in der "Neiddebatte", ich bekomme mit 53 Jahren 2500,00 Euro Nettorente von der DRV und einer Berufsgenossenschaft. Also sind solche Rentenhöhen möglich,übrigens wohne ich in den neuen Bundesländern und beziehe die Rente seit 1999 unbefristet.
Achillam 14.11.2014 | 10:54
Wieso sollte man da neidisch sein, ich denke jeder normale Mensch ist froh, wenn er gesund ist und nicht Krank.
Doris T.am 14.11.2014 | 11:26
Ist das Rentensystem so kompliziert, dass eine (theoretische) Höchstrente für einen Erwerbsgeminderten nicht ausrechenbar ist? Warum reagieren hier die Leute so seltsam auf eine total simple Frage?
Doris T.am 14.11.2014 | 12:19
Ist das Rentensystem so kompliziert, dass eine (theoretische) Höchstrente für einen Erwerbsgeminderten nicht ausrechenbar ist?
Ja, genau so ist es! Denn jede Rente wird individuell anhand der individuellen Versicherungsbiographie berechnet. Sie haben doch eine konkrete Antwort auf Ihre Ausgangsfrage bekommen?!
Dann sind also auch Erwerbsminderungsrenten von > 5.000,00 Euro möglich? Gibt es keine Grenzen?
Achillam 14.11.2014 | 12:23
Selbstverständlich gibt es da Grenzen es werden schließlich nur Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze beücksichtigt. Es wird sich aber keiner die Mühe machen die höchstmögliche EM-Rente auszurechnen. Es kommt hier nämlich auf viele Faktoren an. Man müsste z. B. ab dem 14 Lj. die Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Vielleicht macht sich "Schiko" ja die Mühe und errechnet Sie Ihnen.
hinten wie von vorneam 14.11.2014 | 12:06
Ja, genau so ist es! Denn jede Rente wird individuell anhand der individuellen Versicherungsbiographie berechnet. Sie haben doch eine konkrete Antwort auf Ihre Ausgangsfrage bekommen?!
Reine Mathematikam 14.11.2014 | 12:45
Hallo, das ganze hänt natürlich von verschiedenen Faktoren ab, die schwer komplett berücksichtig und in eine Rechnung gebracht werden können. Aber ich versuche es mal (Die Frage war ja: Was ist MAXIMAL für einen jungen Menschen möglich): Nehmen wir an, jemand fängt im 15. Lebensjahr an zu arbeiten und verdient - unrealistischerweise - von Beginn an ein Gehalt/Lohn über der Beitragsbemessungsgrenze. Dies ergäbe pro Jahr dann 2 Entgeltpunkte. Egal wann der Leistungsfall (Erwerbsminderung) eintritt: Die restlichen Jahre bis zum 62. Lebensjahr werden ebenfalls mit 2 EP hochgerechnet. Die EM-Rente dieser Person würde dann auf Basis von 2EP/Jahr x 47 Jahre berechnet = 94EP. 94 EP X 28,61 aktueller Rentenwert abzüglich 10,8% wegen beginn der EM-Rente ergäbe dann eine BRUTTO-Rente von 2398,89EUR. Von dieser geht dann noch die Krankenverischerung + Pflegeversicherung ab (ca. 10,25% ab - je nachdem ob Sie Kinder haben). Bleiben NETTO also erst mal ca. 2150EUR übrig. Diese müssten dann aber erst mal noch versteuert werden. NETTO-Rente ist also nicht gleichzusetzen mit NETTO-Gehalt/Lohn! Diese Rechnung ist aber nur sehr theoretisch: In den seltensten Fällen wird ein Azubi rund 70.000EUR / Jahr verdienen...
Doris T.am 14.11.2014 | 12:56
@Reine Mathematik Vielen, ganz lieben Dank für diese perfekte Antwort! Sehr interessant und aufschlussreich! Top!
Schadeam 14.11.2014 | 13:05
Und wenn der Beispielsfall dann noch als "Bergmann unter Tage" bei der KBS ist, könnens sogar noch ein paar Euro mehr sein......
MitLeseram 14.11.2014 | 15:40
94 EP x 28,61 € = 2689,34 € Brutto MfG
jenseram 14.11.2014 | 16:02
ich bekomme 488€ em-rente!das ist dann wenig oder?:-(
=//=am 14.11.2014 | 16:33
Dann haben Sie auch nicht viel bzw. keine hohen Beiträge in die gesetzliche RV eingezahlt. Danach richtet schließlich die Rentenhöhe. Mit einem mtl. Beitrag von 50 EUR können Sie auch keine 500.000 EUR LV erhalten... ;-)
Reine Mathematikam 14.11.2014 | 17:23
.... und wenn Sie dann noch 10,8% abziehen, kommen Sie auf den von mir angegebenen Wert. Die 10,8% sind wegen des frühen Rentenbeginns abzuziehen.
Herz1952am 14.11.2014 | 20:47
@Reine Mathematik, Gut gemeint, aber Sie müssen noch berücksichtigen, dass 1 RP/Jahr nicht immer genau die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze ist. Deshalb variiert die Rentenpunktzahl pro Jahr. Wenn also die Beitragsbemessungsgrenze mehr steigt als der "Durchschnitt aller Versicherten", und das war in den letzten Jahren so, dann kommt die Brutto-EM-Rente auf "gefühlte" 2.800,-- €. Ohne jegliche "Gewähr". Der Durchschnitt aller Versicherten ergibt 1 RP. Ich bin vor einiger Zeit in diesem Forum auch in diese "Falle" getappt. Herz1952
Herz1952am 14.11.2014 | 20:53
@jenser, es scheint so, dass Sie vor Ihrer EM-Rente ein-(ige) Lücken in Ihrem Erwerbsleben hatten. Oder Sie haben im Niedriglohnsektor gearbeitet. Ab 1.7.14 werden wenigstens die Lücken der letzten 4 Jahre nicht berücksichtigt, wenn das für den EM-Rentner günstiger ist. Herz1952
W*lfgangam 15.11.2014 | 13:59
Ergänzend/korrigierend: der Höchststand der BBG in EP war 2005 (2,13 EP) erreicht (nachdem es 2003 einen deutlichen Schubs nach oben gegeben hat), seit dem ist er wieder rückläufig und lag in 2012 bei 2,03. Tendenz für 2014 real wohl 2,01. Daten zum Abgleich können aus diesem Merkblatt (S. 11 + 14) nachgelesen werden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026