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Experten-Antwort

MdE

von Sepp10.02.2020 | 21:32
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12 Antworten

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Ich bin dabei einen Antrag auf Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu stellen. Nun habe ich ein Formular vor mir R0215, bin aber nicht sicher ob es das richtige Formular ist. Brauch ich noch Arztberichte dafür? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sepp,

sofern Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) aus der Rentenversicherung beantragen wollen, hat Ihnen KSC bereits die richtige Antwort hinsichtlich der erforderlichen Formulare und Arztberichte gegeben. Den Selbstauskunftsbogen können Sie für eine ausführlichere Darstellung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nutzen, um die Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes zu unterstützen - müssen Sie aber nicht.

"MdE" oder "Minderung der Erwerbsfähigkeit" ist ein Begriff aus dem Recht der Unfallversicherung. Sollten Sie eigentlich eine Verletztenrente (wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) beantragen wollen, müssten Sie sich an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden und der der R0215 wäre nicht der richtige Vordruck.

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11 Antworten

KSCam 10.02.2020 | 21:53
Der R0215 ist ein Formular bei der Rentenantragstellung - und zwar der freiwillige Selbstauskunftsbogen, der wie der Name sagt freiwillig ist Erforderlich und damit viel, viel wichtiger sind für die Rente der Grundantrag R 0100, der R 0810 und der R 0210......und bei einem Rentenantrag ist es nie verkehrt Arztberichte, etc beizufügen. MdE ist aber eigentlich kein Begriff aus dem Rentenrecht - was genau wollen Sie eigentlich beantragen?
Seppam 12.02.2020 | 17:24
Ich habe 27 Jahre als Lackierer gearbeitet,darauf habe ich Asthma bekommen. Asthma ist als Berufskrankheit anerkannt worden, so wurde mir empfohlen einen Antrag für MdE zu stellen. Das Sozialgericht gab mir die Antwort dass für Asthma ich nur 10 % bekomme, mit diesen Prozenten bekomme ich keine MdE, ich brauche 20 %. Nun hatte ich vor einigen Jahren wieder einen Arbeitsunfall,(der kleine Finger von der rechten Hand ist zertrümmert, ist aber noch dran) damals ging ich nicht in diese Problematik ein. Nun habe ich die Hoffnung vielleicht kann ich da noch die 10 % holen. Habe ich eine Chance? Danke
Siehe hieram 12.02.2020 | 17:34
Hallo Sepp, bei Arbeitsunfällen ist die gesetzliche Berufsgeossenschaft zuständig, nicht die DRV. Alles Gute!
Siehe hieram 12.02.2020 | 17:35
Hallo Sepp, bei Arbeitsunfällen ist die gesetzliche Berufsgeossenschaft zuständig, nicht die DRV. Alles Gute!
Siehe hieram 12.02.2020 | 17:35
Hallo Sepp, bei Arbeitsunfällen ist die gesetzliche Berufsgeossenschaft zuständig, nicht die DRV. Alles Gute!
KSCam 12.02.2020 | 17:44
Ihre Fragen müssen Sie mit der Berufsgenossenschaft klären und dafür ist der angesprochene Vordruck R0215 absolut falsch (weil das ein DRV Formular ist und keines der BG).
Paulam 12.02.2020 | 19:47
Sie können beides gleichzeitig beantragen, Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Berufsgenossenschaft und Erwerbsminderungsrente bei der DRV. Ich beziehe von beiden Rente
Paulam 12.02.2020 | 19:47
Sie können beides gleichzeitig beantragen, Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Berufsgenossenschaft und Erwerbsminderungsrente bei der DRV. Ich beziehe von beiden Rente
KSCam 12.02.2020 | 20:21
Natürlich kann beides beantragt werden. Ob man aber mit Asthma und einem kaputten kleinen Finger ein EM Rentenfall ist, steht doch sehr in den Sternen. Gefühlt kann man damit doch jede leichte Arbeit in Vollzeit machen.
Gumbaam 13.02.2020 | 14:00
Sie können beides gleichzeitig beantragen, Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Berufsgenossenschaft und Erwerbsminderungsrente bei der DRV. Ich beziehe von beiden Rente
Bei welchem "Grad der Behinderung" bzw. "Minderung der Erwerbsfähigkeit" geht das?
Für die Erwerbsminderungsrente zählen keine Grade oder Prozente. Ihre Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das entscheidende Kriterium. Dazu zählen alle nur denkbaren Tätigkeiten, es gibt-mit einer Außnahme - keinen Berufsschutz. Sie erhalten diese Rente, wenn Ihr Leistungsvermögen auf Grund Krankheit oder Behinderung länger als 6 Monate unter 6 Std. (teilweise EMR) oder unter 3 Std. (Vollrente) gesunken ist. Hierbei beruht die Einschätzung sich nicht auf das Vorhandensein einer Erkrankung, sondern auf ihre Gesamtauswirkung.
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