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med. Reha- falsche Einschätzung, was tun

von Kerstin Bauer12.07.2016 | 13:52
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, bin seit April 2015 krank geschrieben. war im März/April 2016 5 Wochen zur Reha, habe von dort einen Abschlußbericht (6-8 Std. in meinem Beruf arbeitsfähig) bekommen, mit dem ich überhaupt nicht einverstanden bin. War bereits 2009 und 2013 jeweils fast 1 Jahr krank. Und jetzt geht es nicht mehr.Habe ständig starke Schmerzen und bin psychisch sehr angeschlagen(Depression). Bin noch in ambulanter psychischer Behandlung. Meine KK möchte das ich jetzt eine berufl. Reha beantrage, obwohl ich ja laut Bericht in meinem Beruf arbeiten könnte. Ich weiß nicht wie es weiter geht. Müsste demnächst aufs AA und dann???????? Ich habe keine Ahnung davon. Kann mir jemand helfen.

23 Antworten

???am 12.07.2016 | 14:38
Der Bericht gibt die Meinung des Reha-Arztes wieder. Solange Sie also nicht objektiv nachweisbare Fehler nennen können (z.B. rechter Arm gebrochen, dabei war es das linke Bein), hat es keinen Sinn, dagegen vorzugehen. Ansonsten gilt: Es herrscht Meinungsfreiheit, auch wenn die Meinung falsch ist. Sie müssen sich erst einmal darüber klar werden, was Sie wollen und noch können. Vielleicht hilft Ihnen da auch ein Gespräch mit Ihren behandelnden Ärzten weiter. Wenn Sie in Ihrem letzten Beruf nicht mehr arbeiten können, ist der Vorschlag der Krankenkasse, LTA zu beantragen sinnvoll. Wenn Sie sich überhaupt nicht vorstellen können, wieder zu arbeiten, wäre wohl ein Rentenantrag die richtige Wahl. Vor einem Rentenantrag würde ich aber zuerst zu einer Rentenberatung gehen.
Schadeam 12.07.2016 | 14:47
Bei allem stellt sich auch die Frage was Ihr Ziel ist - nach 1 1/4 Jahren Krankheit haben Sie sich doch sicher schon Überlegungen gemacht, denn dass das KG spätestens im Oktober ausläuft kann doch keine Überraschung für Sie sein. Arbeiten- Rente - arbeitslos- oder was?
Herz1952 (der Richtige)am 12.07.2016 | 14:52
Hallo Kerstin Bauer, im Grunde kann ich Ihnen nur recht geben. Es ist das Recht der Krankenkasse, den Patienten zu einem Reha-Antrag aufzufordern. Das Recht des Patienten ist es auch die 10-Wochenfrist auszunutzen. Diesen Rat gab mir sogar ein leitender Mitarbeiter einer großen Ersatzkasse, mit dem ich gemeinsam auf der Intensiv-Station war. Es ist nicht einmal gesagt, dass die Rentenversicherung damit einverstanden ist, dass der Patient auf ihre Kosten eine Reha machen soll, falls sie es für aussichtslos hält, dass diese Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen kann. Sie wird es evtl. auch vermeiden, einen Rentenantrag daraus zu "machen", wenn sie der Meinung ist, die Arbeitsunfähigkeit kann auch durch andere Mittel beseitigt werden. Die anderen "Verzögerungsmaßnahmen" liegen nun mal in der Natur der Verwaltungsmaßnahmen. Der MDK ist von den Krankenkassen voll abhängig. Diese handeln grundsätzlich nach der Devise: "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe". Die Gutachter kenn nicht einmal die Richtlinien für eine AU-Bescheinigung. Wenn man nämlich die bisherige Tätigkeit auch nur 1 Stunde am Tage nicht vertragsgemäß erfüllen kann, ist man arbeitsunfähig. Solange natürlich kein Krankengeld gezahlt werden muss, sondern der AG die Kosten trägt, interessiert sich die KK ein "feuchten Kehricht" dafür. Die Kassen klären ihre Patienten nicht über die Rechte ihrer Versicherten auf, da kann man bis zum "St. Nimmerleinstag" warten. Man kann auch gegen die Entscheidung des MDK Widerspruch einlegen, manchmal genügt es schon, wenn der Arzt eine weitere AU-Bescheinigung ausstellt. Ich empfehle allerdings einen sachkundigen Rechtsbeistand, der die KK auf ihre "Fehler" aufmerksam macht. Spätestens dann sehen sie es meistens ein, da sie vorher überhaupt keine Prüfung der Rechtslage vornehmen. Wer sich nicht wehrt hat schon verloren. Die Kassen wollen doch nur auf andere "Gemeinschaften" abschieben, z.B. Arbeitsamt. Dieses Amt hat sich schon oft beschwert über die Krankenkassen, die ihnen "alles schicken". Dann macht das AA ein eigenes medizinisches Gutachten und stellt fest, dass seine eigenen "Kunden" gar nicht arbeitsfähig sind. Es kann ein "Nervenkrieg" werden. Mittlerweile haben die Krankenkassen nämlich festgestellt, dass 99 % der AU-Schreibungen "korrekt" sind, und sie werden darauf verzichten (hoffe ich zumindest), Spione in die Praxen zu schicken, die dem Arzt etwas vorjammern um sich "krankschreiben" zu lassen. Der Arzt kann auch nicht sofort feststellen, was dahinter steckt, und es könnte ein "echter Patient" sein, der davon erhebliche gesundheitliche Nachteile hätte wenn er ihn "nicht aus dem Verkehr zieht".
Claudiaam 12.07.2016 | 15:27
Das interessiert hier WEN? Ihre Verallgemeinerungen sind nicht nur nervig sondern unverschämt. Und schon wieder unverschämte Verallgemeinerungen. "Arbeitsämter" gibt es übrigens schon seit 16 Jahren nicht mehr. Seltsam. Diverse Studien seriöser TV-Magazine haben nachgewiesen, dass nahezu jeder 2. Arzt dazu bereit ist, seinen Patienten auf deren Bitte Gefälligkeits-AU-Bescheinigungen auszustellen, ohne diese zuvor untersucht zu haben. Das soll natürlich nicht heißen, dass jede 2. AU-Bescheinigung falsch ist. Aber die Wahrscheinlichkeut, dass sich jemand am Montag krankschreiben lässt um seinen Wochenendrausch auszukurieren, ist relativ hoch. Da man das aber nur schwer nachweisen kann, bleibt den Krankenkassen nichts anderes übrig, als die AU-Bescheinigungen für korrekt zu halten. Als langjährige Mitarbeiterin einer SERIÖSEN gesetzlichen Krankenkasse gehen mir Ihre haltlosen stammtischartigen Verunglimpfungen gewaltig auf den Keks, User @Herz1952! Gruß Claudia
Herz1952( ein anderer)am 12.07.2016 | 15:49
Es gibt bei einem Abschlussbericht keine falschen Einschätzungen. Es gibt nur Abschlussberichte die vom Wunschdenken des Patienten abweichen. ( Doppelsmile )
Herz1952 (der Richtige)am 12.07.2016 | 15:40
Hallo Claudia, die Wörter "seriös" und "gesetzliche Krankenkasse" in einem Satz zu schreiben, ist nicht sehr "seriös" (smile)
Schorscham 12.07.2016 | 16:29
Wie schön, dass Sie die Diagnosen und den Namen des Krankenhauses nicht auch noch erwähnt haben. ;-) MfG
Herz1952am 12.07.2016 | 17:09
Hallo Kerstin Bauer, vergessen Sie alles, was Herz1952 (fake) geschrieben hat. Unser Sohn war auch in ambulanter psychischer Behandlung (Tagesklinik). Da hat ihn die Krankenkasse aufgefordert - mündlich und ohne Absprache mit dem Arzt (dieser war richtig sauer) - nochmal eine Reha zu machen, obwohl die gleiche Art sogar fehlgeschlagen war. Er war auch AU-geschrieben. Die Krankenkasse hat die Krankheit auch falsch eingeschätzt. Ich habe der Dame aber das erklärt. Erst war sie pampig, (bevor ich Ihr das erklärte) dann hat sie es aber eingesehen und gemeint, er müsste das nicht machen. Wenn Sie meinen, wieder arbeiten zu können, ist eine Reha durch die RV eigentlich nicht berechtigt. Da wäre gegebenenfalls auch die Krankenkasse zuständig für eine Heilbehandlung. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten mal darüber. Notfalls nehmen Sie sich Rechtsrat. Hier sind noch 2 Links, was die Krankenkasse machen darf und was nicht: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgb… https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-… Jeder Fall liegt allerdings anders. Laut Reha-Bericht liegt eigentlich keine Indikation für eine Reha durch die RV. Allerdings sind Reha-Berichte stark geschönt. Wie die KK auf die Einschätzung kommen kann, dass bei Ihnen eine berufliche Reha angebracht wäre kann man nur dadurch verstehen, dass die Krankenkasse Ihnen kein Krankengeld mehr zahlen möchte, andererseits läuft das Krankengeld auch nicht ewig. Bei unserem Sohn hat die KK zweimal versucht ihn zu einer Reha zu bewegen. Beim ersten Mal hat es sogar die RV abgelehnt, weil nicht vorauszusehen war, dass eine Erwerbsminderung möglich ist. Beim zweiten Mal hat die Krankenkasse eine Reha vorgeschlagen, die nicht zum Gesundheitszustand gepasst hat. Vielleicht läuft das ganze auf eine Erwerbsminderung raus, wenn Sie nicht mehr in der Lage wäre zu arbeiten. Es kommt auch darauf an, wie Sie es selbst einschätzen. Bei Schmerzen und Depression wird normalerweise eine Psychosomatische Reha angeraten, die allerdings wenig nützt, solange die Schmerzen nicht weggehen. Wenn die Ärzte nicht weiterwissen wie die Schmerzen weggehen, gehen sie fälschlicherweise davon aus, dass es von der Psyche kommt. Alles gute für Ihre Gesundheit.
Claudiaam 12.07.2016 | 18:39
Erstaunlicherweise unterscheiden sich die Formulierungen der "unterschiedlichen Herzchen" aber nicht auffällig, so dass es eigentlich egal ist, wer die Texte geschrieben hat. Dass ALLE GKV-Mitarbeiter ihre Jobs nicht können oder dass sie sogar vorsätzlich betrügen, hat der User @Herz1952 auch schon behauptet, als er noch keine "Doppelgänger" hatte. Gruß Claudia
Claudiaam 12.07.2016 | 18:45
Bitte merken: "DIE" Ärzte und nicht "MANCHE" Ärzte. Wehe, hier würde jemand behaupten, dass ALLE Frührentner Simulanten sind, dann würde das kluge Herzchen aber am lautesten schreien..... Gruß Claudia
Herz1952am 12.07.2016 | 19:36
Hallo Claudia, "die Ärzte" und "die Krankenkassenmitarbeiter" ist nicht als absolut "alle" zu verstehen, sonst hätte ich das so geschrieben. Aber das Metier in dem Ärzte arbeiten ist sehr komplex und außerdem haben Ärzte Angst, ihr Budget zu überschreiten. Auch Ärzte sagen: Das zahlt die Krankenkasse nicht, obwohl diese es doch bezahlten würde und auch schon bezahlt hat. Krankenkassen "entrechten" auch systematisch Ärzte, ihnen wird nämlich die Therapiefreiheit für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung genommen. Oder sie glauben es zumindest und kennen oft ihre eigenen Rechte nicht. Solche Themen werden in Ärztezeitungen auch heftig diskutiert. Ärzte gegen Krankenkassen und umgekehrt. Schuld daran ist ein Gesetz namens AMNOG und denjenigen, die es ausführen sollen. Maßgebend für die Benachteiligung für GKV-Patienten sind jedoch nicht die Mitarbeiter der Krankenkasse, diese mach lediglich ihre vorgegebene Arbeit, sondern der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber da einen Riegel vorgeschoben. Das SGB V hat auch §§ die das Recht der Ärzte regeln. Aber das interessiert die meisten Ärzte nicht. Es ist zu viel Arbeit (glauben sie zumindest), oder Sie haben Angst um das Budget. Auch ein Diskussionsthema in den Zeitungen. Es geht um Verfahren und Medikamente, die die Krankenkassen grundsätzlich für GKV Versicherte ausgeschlossen hat, obwohl bei Privatpatienten das ohne Beanstandungen gemacht wird. Es gibt aber schon Möglichkeiten, die allerdings nicht veröffentlicht werden. Letzten Endes steht die "Wirtschaftlichkeit" und somit das Geld im Vordergrund. Die "Materie" Gesundheit ist nun mal sehr komplex, sowohl von der Verwaltung, als auch von der Biologie her. Natürlich wollen die Ärzte nur Ihr bestes und auch die Krankenkassen werben mit Sprüchen wie "es freut uns, wenn wir Sie optimal versorgen können". Aber wer weis schon, was richtig ist, weder die Kasse noch der Patient, noch die Ärzte haben das "optimale" Wissen dazu. Für Sie ist allerdings jetzt wichtig, dass Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitskraft wieder hergestellt werden und ich finde: da ist "Teamwork" gefragt und eine angemessene Therapie. Gerade Mehrfacherkrankungen machen am meisten "Ärger".
K.B.am 12.07.2016 | 19:37
Vor meiner Reha hat mir die KK geraden einen EU- Antrag zu stellen, wenn ich zurück bin. Ich solle aber darauf achten was im Abschlußbericht steht. Ja toll, das kann ich aber nicht beeinflussen. Wie gesagt angeblich bin ich in meinem Beruf 6-8 Std. arbeitsfähig und ich möchte auch nichts anderes arbeiten. Aber nach möchten geht es nicht, ich kann nicht. Weder in dem noch in einem anderen Beruf. So sieht das mein HA und meine Psychologin auch. Nicht Arbeitsfähig. Was soll dann eine berufl. Reha.
Herz1952am 12.07.2016 | 19:57
Hallo Kerstin Bauer, ich habe Sie leider mit "Claudia" verwechselt. Ist aber nicht weiter schlimm, der Beitrag könnte Sie auch interessieren. Sie können auch gleich einen Antrag auf EM-Rente stellen. Die RV prüft dann, ob eine Reha noch sinnvoll ist, denn Reha geht vor Rente. Damit ist die Krankenkasse auch zufrieden. Es fragt sich auch noch, ob Sie die Krankenkasse schriftlich aufgefordert hat einen Antrag nach § 51 SGB zu stellen, dann wäre es erforderlich, dass Sie die Maßnahmen beachten, die in diesem Link stehen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-… Damit Sie nicht das Krankengeld verlieren. Wie bereits geschrieben, nehmen Sie sich dazu am besten fachkundige Beratung. Wenn Sie die Krankenkasse nicht nach § 51 SGB V aufgefordert hat, sondern nur mündlich, können Sie auch mit der Krankenkasse reden und sagen, dass Sie umgehend einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen. Letzteres könnte die Krankenkasse ebenfalls zufrieden stellen.
K.B.am 12.07.2016 | 19:58
Hallo Kerstin Bauer, wie ich aus Ihren Schilderungen entnehmen kann, zweifeln Sie daran, wieder in Ihrem Beruf arbeiten zu können. Das diese Zweifel berechtigt sind, zeigt auch die Tatsache, dass Sie bereits über ein Jahr krank geschrieben sind. Sie sollten daher dem Vorschlag der Krankenkasse folgen und einen Antrag auf berufliche Reha stellen.
Vor meiner Reha hat mir die KK geraden einen EU- Antrag zu stellen, wenn ich zurück bin. Ich solle aber darauf achten was im Abschlußbericht steht. Ja toll, das kann ich aber nicht beeinflussen. Wie gesagt angeblich bin ich in meinem Beruf 6-8 Std. arbeitsfähig und ich möchte auch nichts anderes arbeiten. Aber nach möchten geht es nicht, ich kann nicht. Weder in dem noch in einem anderen Beruf. So sieht das mein HA und meine Psychologin auch. Nicht Arbeitsfähig. Was soll dann eine berufl. Reha.
K.B. und Kerstin Bauer ist die gleiche Person. Entschuldigt, das ich das mal noch geändert habe.
KSCam 12.07.2016 | 20:01
Wenn Sie meinen gar nichts mehr arbeiten zu können ist es doch einfach. Sie beantragen die EM Rente! Dass die Ärzte der Reha Klinik Ihre Erwerbsfähigkeit jedoch ganz anders einschätzen, steht auf einem anderen Blatt. Spannend wer Recht hat: der Reha Doc, der sagt "die kann im Beruf 6-8 Std. arbeiten" oder der Hausarzt der meint "die kann gar nichts mehr arbeiten"
K.B.am 12.07.2016 | 20:05
Das hört sich zu leicht an. KK ist der Meinung das wir bei dieser Einschätzung der Reha, den Antrag auf EU garnicht erst stellen brauchen. Ich bin heute wieder sowas von verzweifelt, könnte sofort aus dem Kellerfenster springen.
KSCam 12.07.2016 | 20:49
Na beim Sprung aus dem Kellerfenster passiert wenigstens nichts........ Aber was wollen Sie denn hören, wenn Sie nicht arbeiten können?
Herz1952am 13.07.2016 | 08:21
Hallo Claudia, Es gibt nur Schwarz oder Weiß... Die bösen Gutachter und die böse DRV, die wollen doch nur Ablehner schreiben, weil sie Spaß dran haben... Es gibt ausreichend viele EM-Renten die auf anhieb durchgehen. Es gibt auch Ablehner, die Ablehner bleiben, trotz Widerspruch, trotz Klage. Warum? Weil einige sich zu viel auf Ihre Krankheit einbilden. Nein, ich will hier niemanden beschuldigen, aber vielleicht kann man auch mal darüber nachdenken. Es gibt sicherlich auch Krankheiten, die der Diagnose nach diese und jene Beeinträchtigungen haben. Jedoch haben nicht alle Patienten mit Diagnose X auch genau diese Leiden in diesem Umfang. Bei einigen ist es besser, bei anderen schlechter. Verständlich? Zudem ist es auch so, dass bei Diagnose Y allein der Patient noch durchaus über 6h täglich arbeiten könnte, aber durch die Situation aufgrund Kollegen/Chef/sonstwas es einfach unmöglich ist. Das war beispielsweise bei meinem Sohn der Fall. Da sagt dann aber z.B. der Orthopäde das ist locker machbar und befindet nicht über den psychologischen Aspekt. "Tut mir leid mein Jung, Du hast Rücken, ich hab auch Rücken, ich kann mit Leben und Arbeiten, dann kannst Du das auch." Gefällt Euch das besser? Ist Euch dass jetzt zu menschlich? Um was geht es dem TE denn nun eigentlich? Von EM-Rente hat hier niemand geschrieben. Was sind wenig ergiebige Antworten? Ein Widerspruch geht direkt in die Widerspruchsstelle der Abteilung. Da wird nicht einfach alles verteidigt was die Sachbearbeitung beschieden hat, sondern der Sachverhalt überprüft. Wenn Sie gefragt werden, ob Sie den Widerspruch zurück nehmen wollen, wird auch eine Begründung beigestanden haben und nicht nur "nö nehmen Sie den mal zurück weil bringt nix".
???am 13.07.2016 | 09:44
"Was soll dann eine berufl. Reha." Bei einer beruflichen Reha geht es darum einen anderen Job, den Sie eben noch ausüben können, zu finden. Sie können ja als Maurer arbeitsunfähig, ja sogar berufsunfähig sein aber als Verkäufer im Baumarkt oder was auch immer arbeitsfähig. Ob Sie daran interessiert sind, müssen Sie selbst entscheiden.
???am 13.07.2016 | 13:01
Was stimmt denn jetzt? Auf der einen Seite ist die Einschätzung des Reha-Arztes "über 6 Stunden im bisherigen Beruf einsatzfähig" Ihrer Meinung nach falsch. Jetzt schreiben Sie, dass Sie ihn nur "zur Zeit" nicht ausführen können. Dann wäre doch die Aussage des Reha-Arztes richtig. Sie sind nicht berufsunfähig sondern "nur" arbeitsunfähig (= zur Zeit). Dann macht übrigens auch eine berufliche Reha tatsächlich keinen Sinn. Mit dem Entlassungsbericht können Sie aber Ihrer Krankenkasse den Gefallen tun und LTA beantragen. Das Risiko, dass bei dieser Einschätzung eine Bewilligung kommt, ist überschaubar.
Herz1952am 13.07.2016 | 13:25
Manche Leute wissen einfach nicht, was sie wollen (smile)
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