Hallo Hura, erst mal zur Frage 2, weil einfacher. Bleibt es bei der im Bescheid genannten Klinik, sollten Sie diese kontaktieren und mit ihr einen entsprechenden Termin vereinbaren. Beachten Sie aber bitte, dass Sie die Leistung beantragt haben, weil Sie sie für notwendig erachteten. Nun sollten Sie diese Leistung nicht af den St. Nimmerleinstag verschieben.
Was die Klinik betrifft, gehe ich davon aus, das diese aufgrund der vorgelegten Befunde Ihres Arztes ausgewählt wurde. Aus öffentlichen Publikationen geht nicht immer das gesammte Leistungs- und Indikationsspektrum hervor. Auch hier empfehle ich Ihnen eine pers. Kontaktaufnahme mit der Klinik um die notwendigen Informationen zu erhalten. Sollte Sie das nicht zufrieden stellen bleibt Ihnen noch der Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid.