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Experten-Antwort

Med. Reha - falsche Klinik

von Hura13.08.2015 | 14:22
1045 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, meine med. Reha wurde positiv (freu) beschieden, allerdings habe ich das Problem, daß die genannte Klinik für meine Symptome nicht die entsprechenden Leistungen bieten kann. Zudem liegt der genannte Zeitraum so, daß er nicht realisierbar ist. Gibt es Erfahrungen hier, wie ich: 1. die Klinik wechseln kann - und 2. wie flexibel bin ich bei der Wahl des Reha-Zeitraumes? Vielen Dank im Voraus für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hura, erst mal zur Frage 2, weil einfacher. Bleibt es bei der im Bescheid genannten Klinik, sollten Sie diese kontaktieren und mit ihr einen entsprechenden Termin vereinbaren. Beachten Sie aber bitte, dass Sie die Leistung beantragt haben, weil Sie sie für notwendig erachteten. Nun sollten Sie diese Leistung nicht af den St. Nimmerleinstag verschieben.

Was die Klinik betrifft, gehe ich davon aus, das diese aufgrund der vorgelegten Befunde Ihres Arztes ausgewählt wurde. Aus öffentlichen Publikationen geht nicht immer das gesammte Leistungs- und Indikationsspektrum hervor. Auch hier empfehle ich Ihnen eine pers. Kontaktaufnahme mit der Klinik um die notwendigen Informationen zu erhalten. Sollte Sie das nicht zufrieden stellen bleibt Ihnen noch der Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid.

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2 Antworten

hinten wie von vorneam 13.08.2015 | 14:45
Beantragen Sie die Umeinweisung schriftlich, nach Möglichkeit unter Vorlage eines Attest des behandelnden Arztes, der Ihre Auffassung stützt. Welche Umstände führen denn zu den "Zeitproblemen"? Haben Sie auf diese schon bei Antragstellung hingewiesen? Die Gültigkeit der Kostenzusagen bewegt sich je nach Kostenträger und Fallgestaltung zwischen zwei und sechs Monaten ab Bekanntgabe. Es ist stets für alle Beteiligten hilfreich, auf mögliche zeitliche Hinderlichkeiten jeglicher Art, auch privater Natur (Urlaub, Familienfeste, und was so alles denk- und vorhersehbar ist), bereits bei der Antragstellung hinzuweisen. Hieraus erwachsen keine Nachteile, sie vereinfachen "nur" die Planung.
Batrixam 13.08.2015 | 16:34
Ergänzung: sollten Sie Krankengeld beziehen und von der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert worden sein, müssen Sie diese Änderungen VORHER mit der Krankenkasse ansprechen bzw. von dieser genehmigen lassen. Andernfalls droht Ihnen die Einstellung des Krankengeldes!
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