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Experten-Antwort

med. Reha genehmigt. Darf ich Klinik wechseln?

von helli22.08.2011 | 09:24
3489 Ansichten
5 Antworten

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Guten Morgen. Hab soeben Genehmigung über med. Reha erhalten. Mir wurden 3 Wochen und eine Klinik vorgegeben. Frage: Darf ich eine gleichwertige Rheumalinik nach meiner Wahl wählen. Diese ist sogar näher an meinem Wohnort! Statt Oberammergau nun Bad Aibling (träger rentenversicherung nordbayern). Warum? Ich war schon zigmal in Oberammergau! Hat bisher kaum was genutzt. Möchte deshalb mal eine andere Klinik ausprobieren. PS: Ich werde einen Antrag auf teilhabe oder sogar Renten (EM) während Reha stellen. Oder wäre es dann besser,wenn ich in die Klinik gehe, wo ich ja schon 5x vorher war? Danke helli

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sollten Sie mit der vorgeschlagenen Kurklinik nicht einverstanden sein, müssten Sie direkt Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter aufnehmen. Der kann Einzelheiten mit Ihnen klären!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie von der KK aufgefordert wurden den Antrag zu stellen, können Sie auch nur mit der KK die Änderung beantragen! Sonstige Nachteile haben Sie nicht.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Wenn die Reha von der RV gehmigt wurde, ist auch dort der Widerspruch einzulegen. Lediglich wenn die KK Sie aufgefordert hat, die Kur zu beantragen, müssen Sie diese mit einschalten!

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2 Antworten

helliam 22.08.2011 | 11:06
Guten Tag. Danke für die Info. Entsteht mir bei einem Widerspruch bzw. Änderungswunsch der Klinik ein Nachteil? Könnte ich dadurch Probleme von der Krankenkasse erhalten wg. evtl. Verzögerung? Probleme vom Rententräger? Ich war schon 5x in der vorgeschriebenen Klinik! Kaum Erfolg. Möchte deshalb eine neue Klinik in meiner Nähe probieren! Danke helli
helloam 22.08.2011 | 12:56
Hallo. Ich blick jetzt nicht mehr durch. Den Rehabescheid über Klinik A habe ich ja vom Rententräger erhalten. Hier steht auch, dass ich innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen kann. Ich möchte in Klinik B (gleichwertig). Einspruch jetzt beim Rententräger oder Krankenkasse? Wohl doch beim Rententräger? Danke helli
Deutsche Rentenversicherung
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