Hallo Curly,
Die Zahlung eines Verdienstausfalls durch den Versicherungsträger Ihres Ehemanns ist grundsätzlich möglich.
Der Verdienstausfall ist in der Regel in Höhe des nachgewiesenen Netto-Verdienstausfalles zu erstatten. Dabei ist der Erstattungsbetrag jedoch grundsätzlich auf die geltenden Höchstbeträge für eine nicht oder nicht bis zum 2. Grad mit dem Leistungsberechtigten verwandte oder verschwägerte Ersatzkraft zu begrenzen (2010 tgl. 64,00 EUR, stündlich 8,00 EUR).
Der Verdienstausfall ist entsprechend dem tatsächlichen Einsatz im Haushalt zu erstatten. Je nach den Umständen des Einzelfalles kommt deshalb auch eine kalendertägliche Erstattung in Betracht. Wurde das Entgelt z. B. monatlich gezahlt, ist Haushaltshilfe auch für Samstage, Sonntage und Feiertage zu zahlen.
Sie sollten sich daher direkt mit dem Versicherungsträger Ihres Ehemanns in Verbindung setzen.