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Experten-Antwort

Med. Untersuchung wg. EMR absagen

von Harry23.06.2022 | 09:10
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich bin 62 und beziehe seit 5/2021 ALG1, da ich die Arbeit nicht mehr geschafft habe. Nächstes Jahr (mit 63) möchte ich die Schwerbehindertenrente beantragen. Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat man mir geraten EMR zu beantragen, nun steht ein Untersuchungstermin an. Könnte evtl. die EMR rückwirkend bewilligt werden? Ich habe Angst, dass ich das ALG wieder zurückerstatten muß. Ich habe allerdings Bewerbungen geschrieben und mich für die Arbeitsvermittlung bereit gehalten.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harry!

Wie Uwe bereits zutreffend erläutert hat, verrechnet der Rentenversicherungsträger eine rückwirkend bewilligte EM-Rente mit der Agentur für Arbeit. Sollte das ALG höher als die Rente in dem betreffenden Zeitraum gewesen sein, müssen Sie den übersteigenden Teil nicht erstatten oder zurückzahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Uweam 23.06.2022 | 09:20
Ja, dass kann sein. Sie müssen aber das ALG nicht zurückerstatten,da würden die Behörden untereinander abrechnen,wobei die AfA dann nur mit der Rentenhöhe bedient wird. Ist das ALG höher gewesen, müssen Sie daher die Differenz nicht begleichen, ist es niedriger als die Rente, bekommen Sie sogar noch etwas heraus.
Daniam 23.06.2022 | 09:25
Ja kann rückwirkend bewilligt werden, aber sie müssen nichts zurückzahlen
Schadeam 23.06.2022 | 11:43
Nein, Harry, da brauchen Sie sich keine Sorgen machen wenn Sie Ihre clevere Idee umsetzen wollen. Ehrlich gesagt geht es hier doch nur um die von der Politik eingeräumten "Mitnahmeeffekte". Das stelle ich ohne jeden Vorwurf fest. Auf die Idee in Ihrer Situation EM Rente zu beantragen (und die DRV zu beschäftigen) kommt man doch nur wegen der ca 4 Jahre geschenkten Zurechnungszeit. Denn mit 62 und Schwerbehinderung könnten Sie doch jederzeit in Altersrente gehen. Statt dessen melden Sie sich arbeitslos, sind so clever bei der Agentur alles machen zu können was der Markt hergibt und plötzlich wollen Sie so eingeschränkt sei, dass die EM Rente im Raum steht. Ist doch prima was der Staat seinen Bürgrn so alles ermöglicht.
Inezam 23.06.2022 | 14:11
Wenn er EM ist, ist es auch berechtigt. Wenn er nicht EM ist, nimmt er auch nichts mit. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Leute, es gibt diverse Leistungen, aber nehmt sie bloß nicht? Nur angucken, nicht anfassen? Wenn der Gesetzgeber etwas auf den Weg bringt, ist es auch legitim, dass die Leute es nutzen.
Schadeam 23.06.2022 | 13:21
dass das einfach ist, hab ich ja auch nicht behauptet, ob der liebe Fragesteller em ist, weiß hier ja eh niemand,....
Abschlägeam 23.06.2022 | 14:49
Anscheinend wurde ja die EM-Rente schon beantragt. Deshalb der medizinische Termin. Das jedenfalls lese ich aus dem Anfangspost von 'Harry'. Und so sollte er diesen Termin wahrnehmen und abwarten, was passiert. Wenn er nicht erwerbsgemindert ist lt. noch ausstehender Feststellung durch die DRV bleibt dann ja immer noch die Option 'vorgezogene Rente für Schwerbehinderte' (für die 35 Beitragsjahre und ein GdB von >=50 außer dem notwendigen Alter auch Voraussetzungen sind). Und dass das ALG, das bereits bezogen wurde, dann mit einer EM-Rente ggfs. rückwirkend verrechnet wird aber nicht aus eigener Tasche bezahlt werden muss, wurde ja schon beantwortet.
W°lfgangam 23.06.2022 | 21:25
Zitat von Martina anzeigenausblenden
hmm? ...Sie meinten wohl 'höhere' EMRT im Vergleich zu Altersrente - richtig?! ;-) Nebenbei: @Schade hat '100' Jahre altes Praxiswissen und kennt das 'Rentengeschäft' ...jeder Vorort-Nachfragende sollte froh sein, hier individuelles/Langzeitwissen für den persönlichen Einzellfall um die Ohren gehauen zu bekommen! ...im Online-Ton manchmal etwas weniger 'feinfühlig'/aber doch treffend! HIER ist (nicht immer) 'Ponnyhof' für sensible Nachfragende... aus den Antworten gilt es den wesentlichen Nutzinhalt für sich zu extrahieren/Randbemerkungen schlicht zu ignorieren! *) ;-)) Gruß w. *) was 'Trittbettfahrer' des Forums gerne nutzen, hier mal - jenseits des Sachverhalts - ein 'Statement' OHNE Inhalt dranzukleistern - ggf. garniert mit dem 'wertvollen' Hinweis "haben Sie sonst nichts besseres zu tun?" *g
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