Hallo Harry!
Wie Uwe bereits zutreffend erläutert hat, verrechnet der Rentenversicherungsträger eine rückwirkend bewilligte EM-Rente mit der Agentur für Arbeit. Sollte das ALG höher als die Rente in dem betreffenden Zeitraum gewesen sein, müssen Sie den übersteigenden Teil nicht erstatten oder zurückzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung