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Med.Dienst und Rentenantrag

von Britta09.08.2007 | 14:41
1239 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Was sagen die Erfahrungswerte von den Experten: EU-Antrag läuft, MD hat KK mitgeteilt, Antragsteller sei "erheblich erwerbsgemindert". Ist MD = Gutachter? Kann man davon ausgehen,daß Rente bewilligt wird? Oder ist das eine andere Baustelle?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.08.2007 | 15:32

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Frage von Expertenseite aus nicht beantwortet werden kann. Fragen zu einem laufenden Rentenverfahren beantwortet Ihr Rentenversicherungsträger.

1 Antworten

Antoniusam 09.08.2007 | 15:07
Wenn der MDK eine erhebliche Erwerbsminderung feststellt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie rentenberechtigt sind. Oft kann die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische- oder berufliche Rehamassnahme wieder hergestellt werden. Der Rentenversicherungsträger trifft seine eigenen Feststellungen, wobei die Beurteilungen des MDK allerdings berücksichtigt werden.
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