Hallo Jule,
wie Sie u.a. dem Eintrag von `magro73` entnehmen können, scheinen verschiedene Rehaeinrichtungen ggf je nach Einzelfall unterschiedlich zu verfahren.
Dies ist mMn auch grds in Ordnung, da jeweils unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu bewerten und zu entscheiden ist, ob und welche Medikamente mit der zu behandelnden Erkrankung im Zusammenhang stehen und welche ggf nicht.
Hier ist weder ihr Einzelfall, noch sind Ihre individuellen gesundheitlichen Probleme bekannt. Daher kann ihr Fall natürlich nicht abschließend rechtlich bewertet werden.
Natürlich arbeiten Kliniken grds korrekt, aber eben auch nicht immer fehlerfrei. Aktuell haben Sie ja bereits eine fernmündliche Auskunft der Rehaklinik bekommen. Zur weiterführenden individuellen rechtlichen Aufklärung, insbes. unter Berücksichtigung Ihres pers. Einzelfalles, können Sie gerne eine schriftlich Bestätigung der fernmündl. getätigten Auskunft von der Rehaeinrichtung (ggf auch von belegenden Träger) anfordern.
Behalten Sie Ihre Gesundheit im Blick. Die Reha an sich scheint wichtiger als die Frage woher die benötigten Medikament kommen.
Ihnen einen guten Rehaerfolg!