Hallo,
die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hat im Jahr 2011 ein Befundberichtsverfahren für Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eingeführt.
Wird der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in einem Servicezentrum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland gestellt, bekommt der Kunde das Befundberichtsformular ausgehändigt. Eventuell mitgebrachte medizinische Unterlagen werden entgegengenommen.
Der Kunde wird gebeten, innerhalb von 14 Tagen einen Befundbericht bei seinem behandelnden Arzt bzw. Werksarzt einzuholen.
Ähnlich läuft das Verfahren bei Antragstellung und Weiterleitung über die gesetzlichen Krankenkassen. Nimmt die Krankenkasse den Antrag auf, wird sie dem Antrag die vom Kunden mitgebrachten aktuellen (nicht älter als 6 Monate) ärztlichen Unterlagen beifügen. Hierzu gehören insbesondere medizinische Befundberichte, Krankenhausberichte sowie andere ärztliche Gutachten.
Liegen keine aussagekräftigen ärztlichen Unterlagen vor, wird die Krankenkasse dem Kunden das Befundberichtsformular der Deutschen Rentenversicherung Rheinland aushändigen und ihn bitten, bei seinem Haus-oder Werksarzt den Befundbericht einzuholen .
Die Befundberichte können also vom Hausarzt, Facharzt oder vom Werksarzt ausgefüllt werden.
Lediglich im Einzelfall werden die Kunden zur ärztlichen Untersuchung eingeladen, um weitere medizinische Diagnosen abklären zu können.
Dem Antrag auf Suchterkrankungen gehen in der Regel medizinische Entgiftungen im Krankenhaus voraus. Die Befundberichte dieser Stellen werden für die Beurteilung ob eine Entwöhnungsmaßnahme notwendig ist herangezogen. Von den Betriebsärzten werden in der Regel keine Befundberichte eingeholt. Der Werksarzt kann aber gemeinsam mit dem Betroffenen eine Entwöhnungsmaßnahme anregen.