Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

medizinische Reha

von medizinische Reha23.05.2017 | 16:35
1052 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Antrag auf medizische Reha wurde im ersten Schritt abgelehnt (Standardverfahren?). Nun soll ich nach meinem Widerspruch bei dem eigenen Sozialmedizinischen Diensstelle die der Rentenversicherung angehört mich einer Gesundheituntersuchung unterziehen. Ich frage mich nur ob es da nicht ein Interessenkonflokt vorab schon gibt. Wie kann mann da ausschließen das die Ärtzte nicht befangen sind und in Sinne ihrer Arbeitgeber entscheiden/untersuchen. Müsste es da nicht eine unabhängige Stelle/Ärzte geben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

es stimmt zwar, dass der Sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung angehört, dennoch erfolgt hier eine strikte Trennung von der allgemeinen Verwaltungsarbeit und dem beratenden Dienst des Sozialmedizinischen Dienstes und es besteht hier auch kein Weisungsrecht der Verwaltung gegenüber dem Sozialmedizinischen Dienst im Einzelfall.

Insoweit wird der Arzt / die Ärztin des Sozialmedizinischen Dienstes Ihre Gesundheitsuntersuchung durchführen und anschließend eine fundierte ärztliche Beurteilung und Einschätzung abgeben. Vorgaben seitens der Verwaltung für die Gesundheitsuntersuchung wird es nicht geben. Dies würde im Fall einer späteren gerichtlichen Prüfung sicherlich auffallen. Außerdem gibt es auch für die Verwaltung keinen Grund speziell Ihnen keine Reha-Leistung zu bewilligen. Da ist die Verwaltung sicherlich leidenschaftslos und wird sich auf die medizinische Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes stützen.

Auch wenn es schwer fällt, wäre es schön, wenn Sie Ihrem Rentenversicherungsträger in diesem Punkt das nötige Vertrauen entgegen bringen würden.

Wir drücken Ihnen die Daumen.

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

KSCam 23.05.2017 | 17:51
Könnte es nicht auch im Sinne der DRV sein, dass Ihnen - wenn nötig - die Reha gewährt wird, es Ihnen danach wieder besser geht und Sie weiter jahrelang Beiträge zahlen können und damit eine Frühberentung verhindern? Nur mal so zum Nachdenken.
medizinische Rehaam 23.05.2017 | 18:10
Ah - Ok -dann wiill ich mal an den Gutmenschen glauben - wohler wäre mir jedoch wenn ein unabhängiger Arzt/Gutachter dies entscheidet - sonst bleibt immer ein Restrisiko das meine These auch zutreffen könnte
W*lfgangam 23.05.2017 | 19:14
Hallo medizinische Reha, haben Sie denn dem Reha-Antrag nicht ein Gutachten eines unabhängigen Arztes/Gutachters bereits beigelegt? Wenn dem so ist, hat das wohl keine große Aussagekraft zu Ihren Gunsten bewirkt ...ein schnödes Attest/die muss mal zur Reha, ist da wertlos. Der med. Dienst der DRV wird Sie sicher unabhängig auf den Kopf stellen und Sie nach den Kriterien aus Rentensicht begutachten = Reha hilft /oder andere (ambulante) Maßnahmen /oder die ist ja noch fit. Wenn Sie mit der nächsten Entscheidung auch nicht einverstanden sind, bleibt Ihnen noch der Klageweg - spätestens dann sollten Sie sich aber hilfreichen Rechtsrat einschlägiger Institutionen (SoVD, VdK, Fachanwalt) suchen. Gruß w.
Herz1952 - das Echteam 23.05.2017 | 19:40
Hallo medizinische Reha, ich musste leider feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss. Ich habe erst jetzt wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt. Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.) Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte. Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes. Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen. Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist. Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat. Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall". In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten. Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge :-). MfG
Trollam 23.05.2017 | 19:44
Herz 1952 = Troll + Krankenkassenhasser - Bitte ignorieren.
Rentensputnikam 23.05.2017 | 20:10
Herz1952 haben Sie einen inneren Zwang ständig Ihren Schwachsinn zu verbreiten? Suchen Sie sich schnell einen guten Psychologen, vielleicht kommen Sie so noch um Ihre Zwangseinweisung herum?!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026