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Experten-Antwort

Medizinische Reha

von target04.11.2019 | 14:32
118 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Team habe eine Frage, ich erhalte eine Eu Rente auf Zeit die bald ausläuft am 31.1.2020 nun habe ich,einen Brief der DRV erhalten das mir eine Medizinische Reha zustehen würde, muss ich diese Medizinische Reha annehmen oder ist sie Freiwillig und hat die Medizinische Auswirkung auf meine Rente.Um Hilfe wäre ich sehr dankbar.Lg Target

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo target,

wie die anderen User schon dargelegt haben, wird Ihnen die Reha-Maßnahme wohl angeboten, um Ihre Erwerbsfähigkeit ggfls. zu verbessern. Dies ist allerdings lediglich eine Vermutung und Sie sollten sich nochmal direkt mit Ihrem Rententräger in Verbindung setzen und erfragen, was der Grund für die Reha-Maßnahme ist. Ob nach der Reha-Maßnahme, die Rente dann weiter bewilligt wird, kann Ihnen niemand beantworten.

Was die Freiwilligkeit der angebotenen Reha-Maßnahme betrifft, so haben Sie gewissen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Dies bedeutet, dass Sie dazu verpflichtet sind, Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, sofern dies möglich erscheint, was der Rententräger wohl prüfen möchte. Natürlich können Sie Einspruch gegen das Angebot des Rententrägers erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht in der Lage sind eine medizinische Rehabilitation durchzustehen. Dies muss allerdings medizinisch vom Arzt begründet sein.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Schorscham 04.11.2019 | 14:39
Offenbar geht der sozialmedizinische Dienst der DRV davon aus, dass eine Reha Ihre Erwerbsfähigkeit verbessern oder eine Verschlechterung verhindern kann. Spätestens wenn Sie Ihren Fortzahlungsantrag stellen, wird die DRV von Ihnen wissen wollen, warum Sie das Reha-Angebot abgelehnt haben. MfG
Targetam 04.11.2019 | 14:53
Hat die Medizinische Reha den Einfluss auf meine Rente auf Zeit oder ist die Medizinische Reha freiwillig und hat kein Einfluss auf die Rente auf Zeit Begutachtung.Bitte um hilfe
Schorscham 04.11.2019 | 19:09
Nach Abschluss der Reha wird der Reha-Erfolg in einem schriftlichen Entlassungsbericht ausführlich dokumentiert. Dazu gehört dann auch eine objektive/subjektive Leistungseinschätzung der Reha-Ärzte und der Physiotherapeuten. Der sozialmedizinische Dienst der DRV entscheidet dann abschließend, ob weiterhin eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt. MfG
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