Hallo Catweazle,
es wäre empfehlenswert die bewilligte Leistung zur medizinische Rehabilitation anzutreten, da der Rentenversicherungsträger nach Abschluss dieser Leistung überprüfen kann, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angezeigt sind.
Sollte dies der Fall sein, so würde sich der Rentenversicherungsträger erneut mit Ihnen in Verbindung setzen.