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Experten-Antwort

medizinische volle _EWr gewandelt in volle Arbeitsmarktrent

von wie verhalten?24.05.2016 | 18:38
1957 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, es geht darum , wie ich , bzw. was muss ich jetzt tun,machen? Ich hatte über Jahre ne volle EWR aus medizinishcer Sicht. Nach Verlängerungsantrag wurde mir weiter ne volle EWR zuerteilt, aber auf Basis der Arbeitsmarktrente, befristet. Muss ich nun zum Arbeitsamt? Oder was bedeutet das nun für mich? Bin damit doch erheblich überfordert. Kann mir einer von Euch sagen, wie das jetzt , was das jetzt bedeutet? Gruss im Voraus und Danke

1 Experten-Antwort

3 Antworten

Nahlaam 24.05.2016 | 19:05
Sie müssen derzeit nicht zum Arbeitsamt. Sehen Sie in Ihren Bescheid, dort dürfte vermutlich stehen, dass Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen erhalten, bzw. erwerbsfähig sind von 3 - unter 6 Stunden. Da es für Sie aber keinen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz gibt, wird diese Teilerwerbsminderungsrente als volle Erwerbsminderungsrente aus Arbeitsmarktgründen gezahlt. Die entsprechende Prüfung, ob es einen solchen Arbeitsplatz gibt, hat bereits stattgefunden. Diese "Arbeitsmarktrente" wird immer befristet, da die Hoffnung besteht, dass es bis zum Ablauf der Befristung vielleicht doch einen leidensgerechten Arbeitsplatz für Sie geben könnte.
arniam 25.05.2016 | 16:52
Hallo, hat sich denn Ihre Erkrankung die mal zur vollen EWR aus med. Gründen führte verbessert? Wie lange hatten Sie denn die volle EWR aus med. Gründen? Sollte die Erkrankung sich nicht gebessert bzw. verändert haben würde ich Widerspruch gegen diese Arbeitsmarktrente einlegen.(vorher lassen Sie sich das med. Gutachten in Kopie zusenden was zu der Arbeitsmarktrente geführt hat.) Denn Sie schreiben ,dass Sie Jahrelang die med. volle EWR befristet bezogen haben, sollten 9 Jahre befristet worden sein wird die volle befristete EWR automatisch als Dauerrente gewährt SGB, da der Gesetzgeber dann davon ausgeht dass keine Besserung zu erwarten ist.
Schorscham 25.05.2016 | 19:57
Zitat von arni anzeigen
Davon ist zumindest der sozialmedizinische Dienst der DRV ausgegangen, da ansonsten anders entschieden worden wäre. Die subjektive Einschätzung des Fragestellers ist dabei völlig unerheblich, so dass die Erfolgsaussichten für einen Widerspruch sehr gering sein dürften. Bevor eine langjährige aus rein medizinischen Gründen gewährte volle EM-Rente in eine EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt wird, prüft die DRV den Sachverhalt besonders gründlich. Schon alleine aus Gründen der Plausibilität. MfG
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