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medizinsch-berufliche reha !!!

von steffi12.06.2010 | 14:17
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8 Antworten

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meine frage: in welchen abständen kann eine 2.rpk (reha für psychisch kranke) med reha beantragt werden??? oder was haben wir sonst für alternativen? kurz zum sachverhalt: ab jan 2009 hab ich 9 monate eine med-berufliche reha gemacht. im märz 2010 wurde mir eine 2.berufliche reha von der bfa bewilligt, da ich für die geplante umschulung nicht ausreichend belastbar bin (4std) jetzt hat sich meine psyche so sehr verschlechtert, daß ich nächste woche wegen schutz vor eigengefährdung in die psychiatrie muss. kann dann ein neuer antrag auf auf (rpk) med-reha gestellt werden? oder wie kann es dann weiter gehen? vielelleicht auch ein antrag auf bzt (berufstrainingszentrum) ??? wenn ich das überhaupt in der psychiatrie überstehe ...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo steffi,

Z hat Ihnen bereits zutreffend die Rechtslage (§ 12 SGB VI) dargestellt.

7 Antworten

Schadeam 12.06.2010 | 14:44
Das weitere Vorgehen besprechen Sie bitte mit dem medizinischen Fachpersonal - und dort kann man Ihnen helfen die eventuell nötigen Anträge zu stellen. Anträge kann man jederzeit stellen, was im Einzelfall sinnvoll ist, weiß keiner im Forum.
steffiam 12.06.2010 | 14:49
gibt es nicht so eine klausel, dass man alle 2 oder 3 jahre einen antrag stellen kann mit aussicht auf bewilligung?
Zam 12.06.2010 | 15:39
Ich glaube Sie haben im Moment und bis auf weiteres andere Probleme als an eine weitere berufliche Reha zu denken ! Werden Sie erstmal wieder zumindest einigermassen gesund und dann kann man eventuell wieder an eine berufliche Reha denken. Machnen Sie doch nicht den zweiten Schrift vor dem ersten. Das ist doch völlig sinnlos. Bei einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes wird es sehr schwer werden eine neue Massnahme finanziert zu bekommen. Einen Antrag können Sie natürlich immer stellen, aber da wird in ihrem Fall ganz sicher geprüft werden ob Sie gesundheitlich für so eine Massnahme überhaupt in Frage kommen. Bei ihnen scheint ja wahrscheinlich schon eine Erwerbsminderung vorzuliegen und das wird bei ihnen wohl erstmal auf eine befristete EM-Rente hinauslaufen.
steffiam 12.06.2010 | 16:21
mir geht es da auch eher erst einmal um eine reine medizinische reha. denn irgend eine perspektive ist mir schon wichtig, um mich auch sozial aufs normale leben vorzubereiten. das geht ja nicht in ein paar wochen psychiatrie oder 3 monaten psychosomatischer klinik. danach kann man immer noch über eine berufliche reha nachdenken.
Zam 12.06.2010 | 18:21
Sie sehen das alles ja sehr realistisch. Und das der ganze Prozess incl. Tagesklinikaufenthalt unter Umständen sehr lange dauern kann wissen Sie ja bestimmt dann auch. 1/2 Jahr ist das schnell rum... Rehas grundsätzlich und normalerweise nur alle 4 Jahre. Bei schweren Erkrankungen und med. Notwendigkeit auch früher möglich - bis zu 1 x pro Jahr sogar. " Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt n i c h t, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind." Hier der entsprechende Link : http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__12.html
Zam 12.06.2010 | 16:50
eine reine med. Reha ist immer möglich wenn dies medizinisch angezeigt und als notwendig erachtet wird - auch vor Ablauf der 4 Jahresfrist. Ob aber eine med. Reha ihnen derzeit etwas bringt und damit ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder verbessert werden kann und Sie überhaupt rehafähig sind, bleibt alledings zweifelhaft. Aber dies würde im Rahmen des Rehaantragsverfahrens ja alles seitens der RV geprüft .
steffiam 12.06.2010 | 17:00
ja, das leuchtet mir ein, das die reha-fähigkeit erst gegeben sein müsste. dafür ist erst ganz viel stabilisierung in der psychiatrie erforderlich, die suizid-gedanken müssen verschwinden und dann muss wahrscheinlich erst mal wieder eine psychosomatische klinik und später tagesklinik her .... es ist ja nicht so, daß der suizid immer da ist. aber wenn, dann schon sehr heftig, und dann steht halt alles andere im hintergrund. also wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es sonst so eine pauschal grenze von 4 jahren ?
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