Sowohl in der aktiven als auch in der passiven Phase der Altersteilzeit sind Sie nicht vom Leistungsausschluss betroffen.
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Sowohl in der aktiven als auch in der passiven Phase der Altersteilzeit sind Sie nicht vom Leistungsausschluss betroffen.
Guten Morgen,
lediglich der Altersrentenantrag stellt einen Ausschlussgrund dar. Die Altersteilzeit ist kein Hinderungsgrund für die Durchführung der medizinischen Rehabilitation.
Freundliche Grüße
Was genau meinen Sie mit Vorruhestand?
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Ergänzend: Wenn die Freistellungsphase nicht kurz vor Ende ist und in den nächsten 6 Monaten nicht eine Altersvollrente beantragt wird. Gruß w.Habe ich während der Altersteilzeit Anspruch auf eine Medizinische Reha, egal ob Arbeits- oder Freistellungsphase? Danke!Ja.
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