Hallo Manu,
wird im Rentenantragsverfahren eine Leistungsfähigkeit von mindestens sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt, besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Ausnahme besteht für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Hier wird ein sogenannter Berufsschutz geprüft. Sofern Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, nur noch weniger als sechs Stunden in Ihrem erlernten und einem gleichwertigen Beruf einsatzfähig sind, besteht ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Für alle Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, fehlende Wegefähigkeit.
Was sind ungewöhnliche Leistungseinschränkungen? Wie viele braucht´s?Mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig. Unter welchen Umständen EMR möglich?Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, fehlende Wegefähigkeit.
Mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig.
Unter welchen Umständen EMR möglich?
[/quote] Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, fehlende Wegefähigkeit. [/quote]
Was sind ungewöhnliche Leistungseinschränkungen?
Wie viele braucht´s?
Mindestens zwei, die zu erheblichen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt führen. Vielleicht übertriebenes Beispiel :linker Arm ist steif, der rechten Hand fehlt der Daumen, ein Auge hat nur noch Sehkraft und beide Ohren sind taub. Aber auch psychische Komponenten können eine Rolle spielen, wenn bspw. der Arbeitsplatz mental so überfordert, dass sich der Zustand dadurch verschlimmern würde.Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, fehlende Wegefähigkeit.Was sind ungewöhnliche Leistungseinschränkungen? Wie viele braucht´s?
Oder auch eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, wenn man alt genug ist.
Wie alt?
62 JahreOder auch eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, wenn man alt genug ist.Wie alt?
Mit 6 Stunden arbeitsfähig ist keine Rente möglich.
Wer hat das bei Ihnen festgestellt?
Ich wurde aus, der Reha mit 6 Std und mehr entlassen.
Ich habe trotzdem einen EM Rentenantrag gestellt und die DRV sah mich sogar rückwirkend voll erwerbsunfähig.
Volle EM Rente rückwirkend, unbefristet.
Grüße
Britta B.
Mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig. Unter welchen Umständen EMR möglich?Wer hat das bei Ihnen festgestellt? Ich wurde aus, der Reha mit 6 Std und mehr entlassen. Ich habe trotzdem einen EM Rentenantrag gestellt und die DRV sah mich sogar rückwirkend voll erwerbsunfähig. Volle EM Rente rückwirkend, unbefristet. Grüße Britta B. [/quote Hallo, ich finde es gut, dass man auch mal so eine Erfahrung weitergibt. Für mich ist der Eindruck entstanden, wenn die Reha ein mit über 6 Stunden arbeitsfähig entlässt ist es eigentlich unmöglich eine EMR zu erhalten, theoretisch vielleicht, aber praktisch nicht. An Ihrem Beispiel sieht man, dass es alles auch von den Menschen abhängt, die das einschätzen. Ich finde es aber trotzdem erstaunlich, wie die Enschätzungen sich unterscheiden. Eine volle Rente und dann noch unbefristet, hat man den Eindruck, wird doch fast gar nicht mehr vergeben. Wenn man gerade selbst an so einem Punkt steht, wie geht es jetzt weiter, hilft so ein Beispiel schon. Und ja, mir ist bewußt, dass es sich nur um einen Beitrag handelt, dass jeder Fall anders ist und anders entschieden werden kann. Vielen Dank!
Mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig.
Unter welchen Umständen EMR möglich?
[/quote]
Wer hat das bei Ihnen festgestellt?
Ich wurde aus, der Reha mit 6 Std und mehr entlassen.
Ich habe trotzdem einen EM Rentenantrag gestellt und die DRV sah mich sogar rückwirkend voll erwerbsunfähig.
Volle EM Rente rückwirkend, unbefristet.
Grüße
Britta B. [/quote
Hallo, ich finde es gut, dass man auch mal so eine Erfahrung weitergibt. Für mich ist der Eindruck entstanden, wenn die Reha ein mit über 6 Stunden arbeitsfähig entlässt ist es eigentlich unmöglich eine EMR zu erhalten, theoretisch vielleicht, aber praktisch nicht.
An Ihrem Beispiel sieht man, dass es alles auch von den Menschen abhängt, die das einschätzen. Ich finde es aber trotzdem erstaunlich, wie die Enschätzungen sich unterscheiden. Eine volle Rente und dann noch unbefristet, hat man den Eindruck, wird doch fast gar nicht mehr vergeben.
Wenn man gerade selbst an so einem Punkt steht, wie geht es jetzt weiter, hilft so ein Beispiel schon. Und ja, mir ist bewußt, dass es sich nur um einen Beitrag handelt, dass jeder Fall anders ist und anders entschieden werden kann.
Vielen Dank!
Wer hat das bei Ihnen festgestellt? Ich wurde aus, der Reha mit 6 Std und mehr entlassen. Ich habe trotzdem einen EM Rentenantrag gestellt und die DRV sah mich sogar rückwirkend voll erwerbsunfähig. Volle EM Rente rückwirkend, unbefristet. Grüße Britta B. [/quote Hallo, ich finde es gut, dass man auch mal so eine Erfahrung weitergibt. Für mich ist der Eindruck entstanden, wenn die Reha ein mit über 6 Stunden arbeitsfähig entlässt ist es eigentlich unmöglich eine EMR zu erhalten, theoretisch vielleicht, aber praktisch nicht. An Ihrem Beispiel sieht man, dass es alles auch von den Menschen abhängt, die das einschätzen. Ich finde es aber trotzdem erstaunlich, wie die Enschätzungen sich unterscheiden. Eine volle Rente und dann noch unbefristet, hat man den Eindruck, wird doch fast gar nicht mehr vergeben. Wenn man gerade selbst an so einem Punkt steht, wie geht es jetzt weiter, hilft so ein Beispiel schon. Und ja, mir ist bewußt, dass es sich nur um einen Beitrag handelt, dass jeder Fall anders ist und anders entschieden werden kann. Vielen Dank!Ja freilich ist das möglich. Die finale Entscheidung trifft die DRV. Dabei muss nicht zwangsläufig dem Rehabericht gefolgt werden,der Sozialmedizinische Dienst kann auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Umgekehrt allerdings genauso.
Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, fehlende Wegefähigkeit.
Sorry @Alois, aber nach der BSG-Rechtsprechung reicht bereits eine Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen aus.Mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig. Unter welchen Umständen EMR möglich?Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, fehlende Wegefähigkeit.
Mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig.
Unter welchen Umständen EMR möglich?
[/quote] Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, fehlende Wegefähigkeit. [/quote]
Sorry @Alois, aber nach der BSG-Rechtsprechung reicht bereits eine Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen aus.
Danke für diesen Hinweis.Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, fehlende Wegefähigkeit.Sorry @Alois, aber nach der BSG-Rechtsprechung reicht bereits eine Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen aus.
Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, fehlende Wegefähigkeit. [/quote]
Sorry @Alois, aber nach der BSG-Rechtsprechung reicht bereits eine Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen aus.[/quote] Danke für diesen Hinweis.
...ist doch soo einfach: Antrag auf EM-Rente direkt beim BSG stellen = läuft. M. W. habe die sogar 127 DRV-MA abgeworben, um 'just in time' - incl. soz.-med. Bewertung *) - den Rentenantrag zu prüfen. Noch vor Verlassen Kassel haben Sie den zertifizierten Rentenbescheid via EM-Status-App auf dem Handy. So geht digital heute ... *) vergessen Sie nicht, die Hose wieder hochzuziehen, bevor Sie EM-trunken die Heimreise antreten :-)) Gruß w.Danke für diesen Hinweis.Sorry @Alois, aber nach der BSG-Rechtsprechung reicht bereits eine Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen aus.Mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig. Unter welchen Umständen EMR möglich?Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, fehlende Wegefähigkeit.
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