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Mehr Steuern zahlen

von Konrad Schießl11.01.2016 | 12:48
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe den Beitrag gelesen, sicher nur klein, klein, rechne aber so: Monatlich 1191 Brutto x 12 14292 Jahresbrutto. 10.004,40 mit 70 % steuerpflichtig- - 1.171,94 8,20 % Krankenversicherung - 0.371,59 2,60% Pfl.Vers. ohne Kind - 0.102,00 Werbungskosten Rente - 0.036,00 Pauschbetrag Sonderausgaben ------------ 08.322,87 zu versteuerndes Einkommen Wenn ich es richtig sehe 8.412 Grundfreibe- trag für das Jahr 2015 Darf,s ein bischen mehr sein ?? MfG. -

11 Antworten

GroKoam 11.01.2016 | 13:45
Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld.
Herz1952am 11.01.2016 | 16:55
Hallo K.S. Darf's ein bisschen weniger sein, falls Sie den Altersentlastungsbetrag vergessen haben? Ich weis zwar nicht, ob es Ihre Rente ist. Deswegen schauen Sie sich den folgenden Link an: http://www.steuertipps.de/lexikon/a/altersentlastungsbetrag Dies gilt zwar nicht für Pensionen oder Leiberenten, aber Altersrenten der GRV sind ja keine Pensionen oder Leibrenten.
Konrad Schießlam 11.01.2016 | 18:03
Das verstehe ich nun wirklich nicht. Es geht doch darum, wie hoch die Bruttorente für 2015 sein darf, um auch weiterhin der Steuer zu entkommen. Der Altersentlastungsbetrag, der angewandt, die Steuer für Zins, Miete und Arbeitslohn, ge- währt wird mit über 64 Jahren gilt hat doch mit dem Rechenbeispiel-Steuer für Rente überhaupt nichts zu tun. Dies sollten wir aus diskutieren. MfG.
W*lfgangam 11.01.2016 | 21:05
Zitat von Konrad Schießl anzeigen
Hallo KS, wäre nett, wenn Sie nächstes Mal Bezug/Link auf den von Ihnen gelesen Beitrag nehmen würden (versteht sonst niemand, wozu Sie ihre Gedanken hier mitteilen). Ich helfe Ihnen mal schnell über die Ampel - Vorsicht, iss rot ...nun aber Galopp mit der Implantathüfte ;-) Muss wohl dieser gewesen sein: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
Konrad Schießlam 11.01.2016 | 23:11
Absichtlich auf den Beitrag "Magazin" Mehr Rentner zahlen Steuern- vom 11.01.2016-nicht hingewiesen. Wollte sehen, ob hier verbessert wird-1191 mtl. x 12 = 14287, statt 14292,--, etc. An das "Schnabelwetzen" dachte ich gar nicht. MfG.
Herz1952am 12.01.2016 | 13:04
Sorry K.S. jetzt verstehe ich gar nichts mehr (soll ja vorkommen. smile). Aber was sollte denn korrigiert werden? Ihre erste Berechnung mit 1191 x 12 =14292, die stimmt doch. Ich habe nur vor Schreck auf den Altersentlastungsbetrag hingewiesen, weil ich die beiden Beträge "zu versteuerndes Einkommen" und "Grundfreibetrag" vertauscht habe. Deshalb dachte ich, dass das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Aber nichts desto Trotz, den Altersfreibetrag müsste es auch auf die Steuerpflichtige Rente geben. Das hoffe ich jedenfalls. Nur Leibrenten und Pensionen sind davon nicht betroffen.
Konrad Schießlam 12.01.2016 | 18:31
Schön, nochmals von Ihnen zu hören. Die Berechnung 1191 x 12 14292, tatsächlich 14287 ausgerechnet, hat doch mit Ihnen über- haupt nichts zu tun. Dieser Beitrag verschwand ja bereits in der Versenkung. Nochmals, der steuerpflichtige Teil einer ge- setzlichen Rente wird natürlich nicht durch Altersentlastungsbetrag begünstigt. Bei mir gelten noch 40% höchstens 1900 im Jahr als absetzbarer Betrag, auch hier beginnt die Abschmelzung bis 2040 auf 0. Euro. Als Beispiel, 10.000 Kapitalzinsen für eine Ehe- paar. 5000 je Partner minus 801 Sparer Freibetrag 4199 bei noch 40% 1670,60 x 2 3341,20 absetzbarer Betrag, bei Mieteinnahmen Netto Miete hiervon anteilig 40% je Ehepartner, 1900 Höchstbetrag. MfG.
Gackiam 12.01.2016 | 18:05
Ja, das wundert nun wirklich keinen.
Herz1952am 13.01.2016 | 14:08
Danke K.S. ich habe einen "eindeutigen" Link soeben gefunden.
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