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Mehrere ALO-Zeiten ohne Leistungsbezug

von Oldie5925.09.2008 | 19:57
1663 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Würde gerne wissen wie es sich verhält, wenn ich 2 x, also in 2004 und erneut in 2007 bis dato arbeitslos ohne Leistungsbezug bin. Gelten dann 2 Anrechnungszeiten - Meldung durch die ARGE vorausgesetzt.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nein, eine regelmäßige Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung ist nicht erforderlich. Durch die Abmeldung bei der Agentur für Arbeit könnten jedoch Nachteile entstehen! Sie sollten deshalb ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung führen.

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5 Antworten

Schadeam 26.09.2008 | 10:16
grundsätzlich ja - natürlich kann man im Leben mehrfach eine Anrechnungszeit erwerben. Aber worauf Sie mit Ihrer Frage hinauswollen ist mir unklar - wenden Sie sich am besten mit Ihrem Versicherungsverlauf an die nächste Außenstelle der RV!
Hatschialefomaam 26.09.2008 | 10:45
Meine Ehefrau ist arbeitslos bzw. arbeitsuchend ohne Bezüge bei der Arbeitsagentur gemeldet.Laut Mitarbeterin der Arbeitsagentur kann Sie sich bei denen abmelden und wird nicht mehr geführt.Muss Sie sich wie bei der Arbeitsagentur, beim Rententräger auch alle 1/4 Jahre melden, das Sie noch arbeitslos ist ? Mit freundlichen Grüßen Hartmut Galda Dagmar von Stubenrauch-Galda
Helferam 26.09.2008 | 12:17
Hallo Hatschialeforma, Das Verwaltungsverfahren mit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wird nach meinen Erfahrungen bei der Agentur für Arbeit uneinheitlich und zum Teil auch fehlerhaft gehandhabt. Es scheint so, dass das Ziel dieser Institution-ohne Rücksicht auf die Interessen ihrer "Kunden" und die Vorschriften im Sozialgesetzbuch - nur die "Manipulation" der Statistik ist. Mit dieser Problematik wird sich der Petitionsausschuss des Drutschen Bundestages befassen müssen. Um Nachteile bei Ihrer Rentenversicherung zu vermeiden, lassen Sie sich bitte bei den kompetenten Stellen der gesetzl. Rentenvers. beraten.
LSam 26.09.2008 | 14:07
Arbeitslos ohne Leistungsbezug kann nur der sein, der bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet bleibt. Auch wenn keine Geldleistung gezahlt wird, werden in der Rente diese Monate besonders behandelt, bewirken eine Verbesserung der Rente. Erfolgt keine Meldung zur Agentur für Arbeit, tritt das Gegenteil ein. Die als nicht gemeldet angefallenen Monate sind dann eine Versicherungslücke und verschlechtern den Gesamtleistungswert, von dem ausgehend alle vorhandenen Sachverhalte, die als beitragsfrei oder beitragsgemindert angefallen sind, bewertet werden.
LSam 26.09.2008 | 15:36
Dazu folgendes Beispiel der Handhabung ab 01-2001 in der Grundbewertung: 1. Mit Monaten Alg ohne Leistungsbezug und Meldung bei der Ag f Arbeit vorhandene Kalendermonate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534 vorhandene Monate Alg ohne Leistungsbezug,. . . . . . 24 Mon. (gelten rentenrechtlich als beitragsfreie Monate) Vorhandene Monate Kankheit (beitragsfrei) . . . . . . . . 10 Mon. vorhandene Entgeltpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40,0000 Bevor im Programm der DRV die Leistungsbewertung vorgenommen wird, werden von der Zahl der Kalendermonate die Summe der insgesamt vorhandenen beitragsfreien Monate, hier die 34, subtrahiert, es verbleiben danach noch . . . . . . . . . . . 500 Mon. Dann werden die Summe Entgeltpunkte durch die verbleibenden Kalendermonate dividiert: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,0000 / 500 = 0,0800 (EGPT) je Mon. Unterstellt, es sind keine beitragsgeminderten Monate vorhanden und auch keine Monate frei- williger Beitragszahlung, wären die 0,0800 EGPT als Gesamtleistungswert anzusehen, würde man für die 10 Mon. Krankheit 80 % von den 0,0800 EGPT bekommen = 0,0640 * 10 = 0,6400. 2. Mit Monaten Alg ohne Leistungsbezug, Meldung bei der Ag f Arbeit ist nicht erfolgt. vorhandene Kalendermonate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534 vorhandene Monate Alg ohne Leistungsbezug,. . . . . . 24 Mon. (gelten jetzt als Versicherungslücke) Vorhandene Monate Krankheit (beitragsfrei) . . . . . . . 10 Mon. vorhandene Entgeltpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,0000 Bevor im Programm der DRV die Leistungsbewertung vorgenommen wird, werden von der Zahl der Kalendermonate auch jetzt erst die Summe der insgesamt vorhandenen beitragsfreien Monate subtrahiert, hier aber nur die 10 Mon. Krankheit. Es verbleiben danach noch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524 Mon. Dann werden die Entgeltpunkte durch die verbleibenden Kalendermonate dividiert: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,0000 / 524 = 0,0763 (EGPT) je Mon. Davon 80% für die 10 Monate Krankheit = . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,0610 * 10 = 0,6100. Minderung der Rente im vorliegenden Beispielfall = 0,6400 ./. 0,6100 = 0,0300. Je mehr Monate ohne Leistungsbezug und ohne Meldung bei der AG f. Arbeit vorhanden und auch, Je mehr beitragsfreie oder beitragsgeminderte Monate vorhanden sind, umso größer die Wirkung auf die Rente. Wenn keine besonderen Gründe vorliegen, sollte man auch dann, wenn kein Leistungsbezug erfolgt, bei der Ag f. Arbeit gemeldet bleiben.
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