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Experten-Antwort

Mehrere Selbständigkeiten

von Götze16.12.2015 | 15:10
3367 Ansichten
8 Antworten
Hallo ! Habe vor als Masseurin und auch noch als Dozentin selbständig zu arbeiten. Prüfung ob V.pflicht vorliegt oder nicht, läuft. Eine Frage zur Beitragshöhe ? Müsste ich für beide Tätigkeiten jeweils den halben Regelbetrag zahlen oder insgesamt 1 mal den halben Regelbetrag zahlen wenn ich diesen wähle.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.12.2015 | 08:15

Hallo Götze,

„W*lfgang“ hat ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffende Antwort gegeben. Im Zweifel sollten Sie sich nochmals individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

7 Antworten

Deutschlehreram 16.12.2015 | 15:24
Götze schrieb

Hallo !

Eine Frage zur Beitragshöhe ?

[/quote]

Bevor Sie sich für eine Dozenten-Tätigkeit entscheiden, sollten Sie erst einmal einen Grundkurs für Rechtschreibung und Grammatik besuchen.

MfG

[/quote]

In Mathematik nicht übermässig erforderlich.

Bevor Sie sich für eine Dozenten-Tätigkeit entscheiden, sollten Sie erst einmal einen Grundkurs für Rechtschreibung und Grammatik besuchen. MfG
Götzeam 16.12.2015 | 16:15
Deutschlehrer schrieb

Bevor Sie sich für eine Dozenten-Tätigkeit entscheiden, sollten Sie erst einmal einen Grundkurs für Rechtschreibung und Grammatik besuchen.

MfG

Hallo ! Eine Frage zur Beitragshöhe ?
Bevor Sie sich für eine Dozenten-Tätigkeit entscheiden, sollten Sie erst einmal einen Grundkurs für Rechtschreibung und Grammatik besuchen. MfG
In Mathematik nicht übermässig erforderlich.
Herr Z.am 16.12.2015 | 18:58
Wirft der Massage-Salon denn genug ab, um den Angestellten zumutbare Löhne zu zahlen ? 2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele ARME geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. "Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015) § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs (1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen." § 1 Abs. 1 SGB I http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__1.html… "36 1. a) Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen die Freiheit der Berufsausübung als Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lebensführung. Die Norm konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich individueller beruflicher Leistung und Existenzerhaltung (vgl. BVerfGE 54, 301 ; 75, 284 ; 101, 331 ) und zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (vgl. BVerfGE 59, 302 ). Sie verbürgt außerdem das Recht, für die berufliche Leistung eine angemessene Vergütung zu fordern (BVerfGE 54, 251 ; 68, 193 ; 88, 145 ; 101, 331 ; 110, 226 )." BVerfG 2 BvR 2558/14 - Beschluss vom 28. Juli 2015 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen… Herr Z.
Verwirrtam 16.12.2015 | 19:44
Herr Z. schrieb

Wirft der Massage-Salon denn genug ab, um den Angestellten zumutbare Löhne zu zahlen ?

2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer

Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele ARME geben.

Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby.

Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ?

Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land.

"Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand.

Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422

Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen:

Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10

EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10

EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10

Fehlt nur noch der Lohn-Abstand.

Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde.

EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto.

"Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,

ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,

gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,

die Familie zu schützen und zu fördern,

den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und

besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen."

§ 1 Abs. 1 SGB I

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__1.html "36

1. a) Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen die Freiheit der Berufsausübung als Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lebensführung.

Die Norm konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich individueller beruflicher Leistung und Existenzerhaltung (vgl. BVerfGE 54, 301 ; 75, 284 ; 101, 331 ) und zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (vgl. BVerfGE 59, 302 ).

Sie verbürgt außerdem das Recht, für die berufliche Leistung eine angemessene Vergütung zu fordern (BVerfGE 54, 251 ; 68, 193 ; 88, 145 ; 101, 331 ; 110, 226 )."

BVerfG 2 BvR 2558/14 - Beschluss vom 28. Juli 2015

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150728_2bvr255814.html

Herr Z.

Es hat keinen Sinn Ihren vorgefertigten Text mit STRG C+V ständig in irgendwelche Beiträge zu posten, die keine Relevanz zur Frage haben.
Schorscham 16.12.2015 | 19:49
Herr Z. schrieb

Wirft der Massage-Salon denn genug ab, um den Angestellten zumutbare Löhne zu zahlen ?

2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer

Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele ARME geben.

Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby.

Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ?

Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land.

"Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand.

Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422

Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen:

Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10

EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10

EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10

Fehlt nur noch der Lohn-Abstand.

Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde.

EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto.

"Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,

ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,

gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,

die Familie zu schützen und zu fördern,

den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und

besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen."

§ 1 Abs. 1 SGB I

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__1.html "36

1. a) Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen die Freiheit der Berufsausübung als Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lebensführung.

Die Norm konkretisiert das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich individueller beruflicher Leistung und Existenzerhaltung (vgl. BVerfGE 54, 301 ; 75, 284 ; 101, 331 ) und zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (vgl. BVerfGE 59, 302 ).

Sie verbürgt außerdem das Recht, für die berufliche Leistung eine angemessene Vergütung zu fordern (BVerfGE 54, 251 ; 68, 193 ; 88, 145 ; 101, 331 ; 110, 226 )."

BVerfG 2 BvR 2558/14 - Beschluss vom 28. Juli 2015

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150728_2bvr255814.html

Herr Z.

Immerhin scheint dieser Satz neu zu sein. ;-)
Reflektoram 16.12.2015 | 20:04
Schorsch schrieb

Immerhin scheint dieser Satz neu zu sein. ;-)

Wirft der Massage-Salon denn genug ab, um den Angestellten zumutbare Löhne zu zahlen ?
Immerhin scheint dieser Satz neu zu sein. ;-)
Das ist richtig. Wobei die Frage ja eingentlich lauten müsste: Beschäftigen Sie im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Tätigkeit einen mehr als geringfügig entlohnten Arbeitnehmer?
W*lfgangam 16.12.2015 | 21:09
Hallo Götze, jede Beschäftigung/selbständige Tätigkeit ist für sich zu beurteilen, ob Versicherungspflicht ausgelöst wird/welche Beitragsmöglichkeiten oder -zwänge bestehen. Warten Sie dazu den Bescheid der DRV ab. Max. dürften Sie mit 2x halbem Regelbeitrag rechnen müssen - je nach Einkünften/Besonderheiten auch mit Null-Beitrag. Gruß w. PS: > Wirft der Massage-Salon denn genug ab, um den Angestellten zumutbare Löhne zu zahlen ? Der Gedanke, zunächst mal den eigenen Arsch am Arbeitsleben teilhaben zu lassen – näää passauf, fällt ja Hartz4 weg -, wird umgehend mit Sklavenrekrutierung pulverisiert.
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