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Experten-Antwort

Mehrfachpflege

von Bea06.09.2022 | 09:53
750 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten-Team, mein Bruder und ich pflegen meinen Vater (Pflegegrad 2). Ich erfülle die Voraussetzungen zum Erhalt von Rentenpunkten für den Pflegeaufwand, mein Bruder nicht - da er 40 Std./+ arbeitet. Ein Berater der Kasse meines Vaters signalisierte mir, dass je weniger Stunden Pflegezeit mein Bruder angibt, desto mehr Rentenpunkte könnten für mich angerechnet werden. Dieser Sachverhalt ist für mich verwirrend, denn die Pflegeleistung wird ja von beiden erbracht, nur dass mein Bruder eben keinen Anspruch auf Rentenpunkte hat. Bei mir sind es etwa 14 Stunden pro Woche an 3 Tagen, bei meinem Bruder etwa 10 Stunden über die ganze Woche, weil er direkt neben meinem Vater wohnt. Diese Daten haben wir auch an die Kasse übermittelt. Berechnung Rentenpunkte: könnten Sie mir bitte erklären, warum es vor diesem Hintergrund für mich ein Nachteil ist, wenn mein Bruder ähnlich viel Zeit für die Pflege aufwendet? Ich hoffe der Sachverhalt ist nachvollziehbar. Vielen Dank vorab und viele Grüße! Bea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bea,

der rechtliche Hintergrund ist hier folgender:

Teilen Sie sich mit einer oder mehreren nicht erwerbsmäßigen Pfle­geperson(en) die Pflege eines Pflegebedürftigen, wird Ihre Beitragsbemessungsgrundlage für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend ihrem zeitlichen Anteil am insgesamt geleisteten ehrenamtli­chen Pflegeaufwand berechnet. Das heißt: Je höher der Anteil des Pflegeaufwandes der versicherungspflichtigen Pflegeperson am Gesamtpflegeaufwand ist, desto höher ist auch die Beitragsbemessungsgrundlage (und damit auch die Höhe der erworbenen Rentenanwartschaften) für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Weitere Informationen zum Thema „Absicherung von Pflegepersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ erhalten Sie auch in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

herunterladen können.

Ungeachtet dessen müssen Ihre Angaben gegenüber der Pflegekasse natürlich wahrheitsgemäß und zutreffend sein. Ich möchte Sie mit den obigen Ausführungen zum rechtlichen Hintergrund also keinesfalls ermutigen, falsche Angaben zum Pflegeumfang zu machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Berndam 06.09.2022 | 10:02
Wer mehr als 30 Stunden / Woche arbeitet, bekommt nichts für die Rente von der Pflegekasse, egal, wie viel und wie lange er pflegt. Daher sollte man angeben, dass zu 99 % nur Sie pflegen, weil, Sie sonst nur anteilige oder gar keine Rentenpunkte bekämen und der Rest verfallen würde.
vorsichtam 06.09.2022 | 10:11
Sie können der Empfehlung von Bernhard gerne folgen. Bitte bedenken Sie aber auch, dass Sie dafür unterschreiben, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Nicht dass Sie deswegen plötzlich Probleme bekommen und aus allen Wolken fallen.
Valzuun am 06.09.2022 | 10:31
Selbstverständlich müssen Sie alle Angaben vollständig und richtig machen. Die Frage welche davon abweichenden Angaben Sie machen sollten stellt sich also gar nicht. Was Bernd vorschlägt wäre mutmaßlich schlicht und ergreifend Betrug.
Dernbacham 06.09.2022 | 14:11
Hallo, der Berater der Krankenkasse hat es gut mit Ihnen gemeint. Bei einem Pflegegrad 2 ist die Rentenzahlung sehr niedrig (ca. 9 Euro pro Monat für 1 Jahr Pflege) und wenn die dann auch noch geteilt werden kommt fast gar nichts mehr für Sie heraus. Der Berater weiß auch, dass es den Familien überlassen bleibt wie sie die Pflege schaffen. Es gibt genügend Infomaterial über die Pflegeversicherung und Sie sollten sich in das Thema Absicherung der Pflegeperson einlesen.
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