Als Erwerbsminderungsrentner sind sie verpflichtet jede Tätigkeit der Sie nachgehen zu melden. Sodann wird geprüft ob Ihr Einkommen innerhalb der Hinzuverdienstgrenze von derzeit 6300,00 Euro im Jahr liegt. Sollte Ihr Einkommen diese Grenze übersteigen, wird Ihre Rente gekürzt.