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Experten-Antwort

Mein Fall

von Laura B.24.10.2014 | 13:10
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Anfang 2013 war ich wegen einer aktuten Symtomatik einer langjährigen chronischenErkrankung fast 1 Monat im KH. Im Anschluß zu 5 wöchigen Reha. Von dort AU entlassen und mit der Empfehlung nur noch 3-6 Std arbeitsfähig zu sein. Leider hat sich die Krankheit weiter verschlimmtert und ich konnte seither nicht mehr arbeiten. Deswegen habe ich auch keinen Antrag auf Teilrente gestellt. Ich habe immer gehofft, dass es sich verbessert und ich wenigsten Teilzeit arbeiten kann. Im Juni 2014 habe ich dann schweren Herzens den Antrag auf volle EM-Rente gestellt. Nun wurde ich Gutachter eingeladen. Allerding wurde mir vom VDK zuvor gesagt, dass ich sicherlich noch mal eine Reha machen muss. Jetzt wundere ich mich, dass ich zum Gutachter soll. Sieht die DRV nach Aktenlage schon, dass eine Reha in meinem Fall nichts mehr hilft?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ob eine Rehamaßnahme oder eine Rente bewilligt wird, wird in jedem Fall individuell entschieden, dabei ist es grundsätzlich unerheblich ob Sie einen Renten- oder einen Rehaantrag gestellt haben. In beiden Fällen wird sowohl möglich Rehamaßnahme als auch mögliche Rente geprüft. Sofern keine aussagefähigen Unterlagen bei Antragstellung vorliegen wird meist ein Gutachten veranlasst oder es werden vorliegende Befunde der behandlenden Ärzte angefordert und daraufhin eine Entscheidung getroffen.

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8 Antworten

Matze72am 24.10.2014 | 13:46
Es ist nicht auszuschließend, dass im nun anstehenden Gutachtenverfahren die Erkenntnis erlangt wird "na, bevor wir jetzt eine Rente bewilligen, versuchen wir nochmal eine Reha-Maßnahme", ganz nachdem Grundsatz 'Reha vor Rente'. In den Fällen wird die Bearbeitung des Rentenantrages erstmal "auf Eis" gelegt und sobald der Reha-Entlassungsbericht dann vorliegt, wieder aufgerollt - ohne einen weiteren Antrag stellen zu müssen. Warten Sie doch einfach das Gutachtenverfahren ab.
Laura B.am 24.10.2014 | 14:03
...und warum bestellt man mich zum Gutachter??? Dann hätte man doch gleich die Rehamaßnahme anbieten können. Desweg ist Ihre Erklärung fürmich unlogisch matze72
Cassandraam 24.10.2014 | 14:13
...vielleicht meint man auch, dass nach Aktenlage weder eine Reha noch eine Rente nötig ist. Deswegen schickt man Sie zum Gutachter....
Laura Bam 24.10.2014 | 14:35
das glaube ich wiederum nicht. Sie haben ja keine Ahnung!!! Meinen Sie die dass die Einstufung nur noch 3-6 Std in der Reha vor einem 1 gemacht worden wäre, wenn ich gesund wäre.
Matze72am 24.10.2014 | 14:58
mag sein, dass das für Sie unlogisch - nichtsdestotrotz gängige Praxis. Beispiel: Wenn Sie einen seperaten RehaAntrag stellen, schaut auch ein Arzt der DRV auf die medizinischen Unterlagen und entscheidet: 1. Eine Reha macht Sinn oder 2. Eine Reha macht in diesem Fall keinen Sinn. Wenn das Gutachten zur Erwerbsmidnerungsrente gefertigt wird, gibt der Arzt auch ein Statement dazu ab, ob es sinnvoll ist eine Reha-Maßnahmen durchzufürhen oder nicht. Der Gutachter schreibt nämlich ein Gutachten nicht nach freidünken, sondern hat gewisse Vorgaben. Ist es nun unlogisch, dass in dem Ihnen vorstehenden Gutachten sowohl die Frage nach der Rente als auch nach der (vorrangigen) Reha beantwortet wird?
=//=am 24.10.2014 | 16:25
Sie schreiben selbst: die Einschätzung ist vor 1 Jahr (!)von der Reha-Klinik (!) gemacht worden. !. ist Ihr aktueller Gesundheitszustand nicht bekannt und 2. hat die Einschätzung der Reha-Klinik letztendlich noch gar nichts zu sagen. Dies wird vom Sozialmedizinischen Dienst der DRV geprüft und festgestellt. Ob Sie nochmal eine Reha bewilligt bekommen - nach so kurzer Zeit - ist eher fraglich. Der VdK kann das auch nur erraten. Also - gehen Sie zum Gutachtertermin, nehmen Sie möglichst aktuelle ärztliche Berichte mit (sofern noch nicht geschehen) - und warten Sie die Entscheidung der DRV ab! Alles Andere sind Mutmaßungen, die Sie nicht wirklich weiter bringen.
W*lfgangam 24.10.2014 | 19:21
Hallo Laura B. Sie schreiben doch selbst, dass Sie einen EM-Rentenantrag gestellt haben und DARAUFHIN zum Gutachter geladen sind. Das ist doch der normale Ablauf, da gibt es nichts zu wundern. Etwas wundern muss man sich vielleicht über die VdK-Aussage (mögliche Reha) ...herjeh, hier wurde ein Rentenantrag gestellt, so dass nicht spekulativ irgendwelche anderen möglichen Antragsvarianten einfach mal so nebenbei und vorab mitgeprüft werden. Wenn, ergibt sich das aus dem Rentenverfahren - hin zum Gutachter und gut ists. Gruß w.
Rentnerinam 25.10.2014 | 00:11
Hallo Laura Ich möchte Ihnen nicht jegliche Illusion nehmen. Doch dass diese Einstufung der Rehaklinik vor einem Jahr, mit der Aussage über die Restarbeitsfähigkeit 3 - unter 6 Std., auch für die DRV im Rentenverfahren heute noch relevant ist, daß sehen Sie ziemlich blauäugig. Der Ablauf im Rentenverfahren läuft in der Regel zunächst über ein oder sogar mehrere Fachgutachten (das liegt am Gesamtkrankheitsbild des Antragstellers, ob verschiedene gutachterliche Fachrichtungen einzuschalten sind) und wird abschließend zusammentragend vom ärztlichen Dienst der DRV beurteilt und zu entscheiden sein, ob ein rentenrelevanter Leistungsfall eingetreten ist oder nicht. Gleichzeitig wird gutachterlich geprüft, ob z.B. vor der abschließenden Feststellung "Rente ja oder nein" eine TAL oder eine Reha zuvor sinnvoll und einzuleiten ist. Lediglich bei eindeutigen Befunden/Gutachten, die den Leistungsfall klar darlegen, wird umgehend zu entscheiden sein, ansonsten gilt meistens, trotz zig Vorgutachten "Reha vor Rente". Warum ich vorab schrieb, "ich möchte Ihnen die Illusion nicht nehmen", liegt daran, dass ich selber die Erfahrung machen musste, dass trotz unzähligen Vorklinik-/-Reha-/-Gutachten-Aussagen mit einer Prognose von lediglich unter 3 Std. arbeitstäglicher Belastbarkeit, mein Rentenantrag erst durchs Klageverfahren zur Bewilligung kam. Auch wenn Sie selber es sicher besser spüren als alle Ärzte und Gutachter, wie schlecht es Ihnen geht und wie wenig belastbar sie sind, wir Ihren jetzigen Gesundheitszustand nicht abschätzen können, die Aussage von vor einem Jahr über 3 - unter 6 Std. hilft Ihnen dabei jetzt zunächst NULL! Gehen Sie unbedarft zum Gutachtertermin, rechnen Sie damit, dass auch weitere Gutachten oder eine Reha anschließend folgen werden und rechnen Sie vor allem damit, dass sie ins Widerspruchs- oder sogar ins Klageverfahren müssen und sind Sie lieber positiv überrascht, wenn das alles so nicht eintritt. Nicht zuviel und zu schnell erwarten, viel Geduld und möglichst gute Nerven aufbringen, dann sind sie gut gewappnet, für alles was jetzt ablaufen wird. Alles Gute, vor allem gesundheitlich, wünscht Ihnen dabei die Rentnerin
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