Hallo,
ob eine Rehamaßnahme oder eine Rente bewilligt wird, wird in jedem Fall individuell entschieden, dabei ist es grundsätzlich unerheblich ob Sie einen Renten- oder einen Rehaantrag gestellt haben. In beiden Fällen wird sowohl möglich Rehamaßnahme als auch mögliche Rente geprüft. Sofern keine aussagefähigen Unterlagen bei Antragstellung vorliegen wird meist ein Gutachten veranlasst oder es werden vorliegende Befunde der behandlenden Ärzte angefordert und daraufhin eine Entscheidung getroffen.